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ePA - Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist die zentrale digitale Akte für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie speichert Medikationsinformationen, Arztbriefe und Befunde an einem Ort.

Erklärt für Einsteiger

Stell dir vor, du gehst zum Arzt und der weiß nicht, welche Medikamente dir ein anderer Arzt verschrieben hat. Bisher musste man Befunde als Papier mitbringen oder hoffen, dass der Arztbrief angekommen ist. Die ePA ist wie ein digitaler Ordner, in dem alle deine Gesundheitsdaten gesammelt werden. Jeder Arzt, den du besuchst, kann reinschauen (wenn du es erlaubst) und sieht sofort, was bisher passiert ist. Du selbst kannst über eine App deiner Krankenkasse alles einsehen.

Überblick

Ab dem 15. Januar 2025 startete die ePA in Modellregionen (Pilot). Der bundesweite Rollout begann am 29. April 2025: Seither wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt. Man muss aktiv widersprechen, wenn man keine haben will (Opt-out). Seit dem 1. Oktober 2025 ist die ePA in allen medizinischen Einrichtungen Pflicht.

Laut dem TI-Atlas 2025 (gematik / IGES Institut, veröffentlicht 24. November 2025, Befragung von über 6.600 Einrichtungen und 1.400 Bürgerinnen und Bürgern) hatten drei Viertel der Arztpraxen die ePA bereits vor dem Pflichtstarttermin genutzt.

Ab April 2026 müssen Krankenhausinformationssysteme (KIS) ein zertifiziertes ePA-Modul enthalten. Krankenhäuser, deren KIS diese Anforderung nicht erfüllt, riskieren finanzielle Sanktionen.

Rund 100 Krankenkassen nutzen zugelassene Aktensysteme. Die technischen Implementierungen stammen von IBM (ca. 16 Kassen) und RISE/BITMARCK (ca. 87 Kassen).

Fristen und Pflichten

  • 15. Jan 2025: Pilotstart in Modellregionen
  • 29. Apr 2025: Bundesweiter Rollout, Opt-out-Verfahren
  • 1. Okt 2025: Pflicht für alle medizinischen Einrichtungen
  • Apr 2026: KIS muss zertifiziertes ePA-Modul enthalten (Sanktionen bei Nichteinhaltung)
  • Okt 2026: Bundesweiter eMedikationsplan-Rollout

Aktuelle Nutzung (Stand März 2026)

Stand März 2026 haben über 130.000 von ca. 160.000 Einrichtungen (81 Prozent) mindestens eine ePA geöffnet. Mehr als 700 Millionen Datensätze wurden verarbeitet, darunter über 37 Millionen hochgeladene Dokumente.

Marktüberblick

  • ~100 Krankenkassen mit zugelassenen Aktensystemen
  • 2 Betreiber: IBM (~16 Kassen), RISE/BITMARCK (~87 Kassen)
  • 130.000 von 160.000 Einrichtungen aktiv (81%, Stand März 2026)
  • 700 Mio. Datensätze verarbeitet, 37 Mio. Dokumente hochgeladen

Seit 1. Januar 2026 sind Abrechnungsdaten in der ePA nur noch für Versicherte selbst sichtbar. Ärzte und andere Leistungserbringer können Abrechnungsdaten nicht ohne explizite Freigabe durch den Versicherten einsehen. Grundlage ist das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege). Ebenfalls seit 1. Januar 2026 können Praxen in therapeutisch begründeten Einzelfällen auf die ePA-Befüllung verzichten (§ 347 SGB V).

Was wird gespeichert?

  • Medikationsinformationen
  • Arztbriefe und Befunde
  • Laborergebnisse
  • Daten vom E-Rezept

Wer hat Zugriff?

  • Versicherte: Über die ePA-App der eigenen Krankenkasse
  • Leistungserbringer: Über ihr Praxissystem, mit Einwilligung
  • Krankenkassen: Über das Aktensystem (Backend)

Ihre Daten in der ePA

  • Zugang über die App Ihrer Krankenkasse (kostenlos)
  • Opt-out jederzeit möglich: Widerspruch bei Ihrer Kasse
  • Push-Benachrichtigungen bei Zugriffen (seit März 2026)
  • Abrechnungsdaten nur für Sie sichtbar (seit Januar 2026)
  • Kein Widerspruchsrecht gegen FDZ-Datenübermittlung (Klage anhängig)

Transparenz und Kontrolle

Seit März 2026 erhalten Versicherte Push-Benachrichtigungen über die Krankenkassen-App, wenn jemand auf ihre ePA zugreift oder Änderungen vornimmt.

Ebenfalls ab März 2026 können Versicherte die elektronische Medikationsliste (eML) gezielt für einzelne Einrichtungen ausblenden. Bisher war nur ein pauschales Ausblenden der gesamten eML möglich. Mit dieser granularen Zugangskontrolle, basierend auf ePA 3.1.2, können Versicherte zum Beispiel die eML für eine bestimmte Arztpraxis sperren, ohne den Zugriff anderer Leistungserbringer zu beeinträchtigen. Vollständig granularer Dokumentenzugriff auf Einzeldokumentebene ist für eine spätere ePA-Version geplant.

Architektur

Die ePA nutzt die Telematikinfrastruktur als sicheres Netzwerk. Der Zugriff für Leistungserbringer läuft über Konnektoren und das jeweilige Primärsystem (PVS, KIS, AVS).

Versionen

  • ePA 3.0.5: Basis-Release
  • ePA 3.1.3: Spezifikation für erweitertes Medikationsmanagement (AMTS-relevante Zusatzinformationen); bundesweiter eMedikationsplan-Rollout verschoben auf Oktober 2026 (Pilotphase ab Juli 2026)
  • ePA 3.2: Geplante Version für strukturierte Laborbefunde (MIO Laborbefund). Zieldatum: März 2027. Die MIO-Spezifikation für den Laborbefund wurde im Frühjahr 2026 abgeschlossen. ePA 3.2 ist klar von ePA 3.1.3 (Fokus: eMedikationsplan) zu unterscheiden. Die MIO-Einbindung von Impfausweis, Mutterpass und U-Heft ist ebenfalls für 2027 geplant.

Technische Details

Entwickler-Quickstart

Datenformate und Dokumentenverwaltung

Die ePA verwendet FHIR R4 als primäres Datenformat. Deutsche FHIR-Profile für die ePA sind von der gematik spezifiziert und auf Simplifier.net veröffentlicht. Für die Dokumentenverwaltung kommt XDS (Cross-Enterprise Document Sharing) zum Einsatz: Dokumente werden in einem Document Registry registriert und in einem Document Repository gespeichert.

Mit Release ePA 3.1.2 (Mai 2025) wurden FHIR Implementation Guides aktualisiert, die den Medikationsdienst und die Basisfunktionalitäten der Akte abdecken. Die Guides sind auf Simplifier.net veröffentlicht und bilden die technische Grundlage für die FHIR-basierten ePA-Schnittstellen.

Digitaler Medikationsprozess (dgMP)

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) ist seit März 2026 in seiner ersten Stufe produktiv. Er besteht aus zwei Komponenten, die klar zu unterscheiden sind:

Elektronische Medikationsliste (eML): Automatische Sammlung von Medikamentendaten in der ePA. Seit Januar 2025 werden E-Rezept-Dispensierdaten beim Einlösen automatisch in die eML der ePA kopiert. Seit März 2026 können Ärzte zusätzlich Medikamente ohne vorliegendes E-Rezept manuell nachtragen (“Nachtragen”). Ebenfalls seit März 2026 können Apotheken und Arztpraxen bestehende Medikationseinträge bearbeiten und korrigieren, etwa wenn ein Medikament eingetragen ist, das der Patient nie eingenommen hat. Die eML ist ein laufendes, chronologisches Protokoll der verordneten und abgegebenen Medikamente.

Elektronischer Medikationsplan (eMP): Strukturierter Plan mit Dosierungsangaben, Indikationen und Statusangaben (geplant/aktiv/pausiert/beendet) sowie AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Die Pilotphase für den eMP startet im Juli 2026 in ausgewählten Regionen. Der bundesweite Rollout des vollständigen eMP ist für Oktober 2026 geplant.

Technische Grundlage ist ePA 3.1.2 (Mai 2025). Ab Oktober 2026 erhalten Apotheken Schreibzugriff auf den Medikationsdienst, um dispensierte Arzneimittel (einschließlich OTC-Medikamente) direkt einzutragen.

Das Bundeskabinett beschloss am 1. April 2026 den Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) 2026-2029. Der Plan benennt ePA (eML und eMP), E-Rezept und dgMP als zentrale Instrumente zur Reduzierung vermeidbarer unerwünschter Arzneimittelereignisse. Schwerpunkt ist die Patientengruppe mit Polypharmazie (gleichzeitig mehrere Medikamente). Der Aktionsplan setzt keinen eigenen gesetzlichen Fristen, sondern koordiniert bestehende Maßnahmen (DigiG, GDNG, DiGAV) unter einem gemeinsamen Qualitätsdach.

Vertrauenswürdige Ausführungsumgebung (VAU)

Die Vertrauenswürdige Ausführungsumgebung (VAU) ist eine zentrale Sicherheitskomponente der ePA. Sie sorgt dafür, dass Patientendaten auch für den Aktenbetreiber selbst verschlüsselt bleiben. Zugriffe auf Patientendaten finden innerhalb der VAU statt, wo die Daten temporär entschlüsselt werden können, ohne dass der Betreiber dauerhaft Einsicht hat.

Authentisierungsmethoden

Versicherte authentisieren sich bei der ePA über mehrere Wege:

  • eGK: Kontaktlose Nutzung am Kartenterminal in der Praxis (VSDM-Verfahren)
  • Gesundheits-ID (al.vi): App-basierte Authentisierung über den Identitätsdienst der Krankenkasse
  • ePass (ab 25. März 2026): NFC-basiertes Identifikationsverfahren, das den NFC-Chip eines deutschen Personalausweises (ab August 2021) oder Reisepasses (ab 2005) per Smartphone ausliest. In einem zweistufigen Verfahren wird der Ausweis fotografiert und ein Selfie-Video aufgenommen; biometrische Daten werden abgeglichen. Entwickelt von Nect GmbH, bereitgestellt über BITMARCK für ca. 80 Prozent der GKV-Kassen. Rechtsgrundlage: BEEP-Gesetz (in Kraft 1. Januar 2026). PIN oder Praxisbesuch entfallen. ePass ergänzt die Gesundheits-ID und die eGK, konkurriert nicht mit diesen Verfahren.

Leistungserbringer authentisieren sich über SMC-B (Einrichtung) und HBA (Person). Arztbriefe erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) über den HBA.

Geplante 2026-Erweiterungen

  • Volltextsuche: Suche in gespeicherten Dokumenten der ePA. Die Funktion ist noch nicht produktiv. Pilot geplant für Q3/2026, bundesweiter Rollout ab Januar 2027.
  • Strukturierte Dosierungsangaben: Im eMedikationsplan, mit Schreibzugriff für Apotheken
  • MIO-Integration: Einbindung der Medizinischen Informationsobjekte (MIO) Mutterpass, Impfausweis, Kinderuntersuchungsheft und Zahnärztliches Bonusheft ist erst für 2027 geplant. Der Fokus 2026 liegt auf dem eMP-Pilot (Juli 2026) und den eML-Erweiterungen.

GDVG: Datenschutzkritik (Februar 2026)

Das Nachrichtenportal netzpolitik.org analysierte am 16. Februar 2026 die geplante GDVG-Strategie des BMG und deckte weitreichende Datenschutzbedenken auf:

  • KI-Training mit Gesundheitsdaten: Das GDVG sieht vor, dass ePA-Daten ohne individuelle Einwilligungspflicht für KI-Training genutzt werden können.
  • Automatische FDZ-Übermittlung: Täglich sollen ePA-Daten aller GKV-Versicherten automatisch ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) übermittelt werden, ohne aktives Opt-out.
  • Registervernetzung: Rund 350 Gesundheitsregister sollen über pseudonymisierte Versicherungs-IDs vernetzt werden.
  • EHDS-Anbindung: Ab 2029 sollen Daten in den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) fließen.

Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen bezweifeln einen ausreichenden Re-Identifizierungsschutz und ein effektives Widerspruchsrecht. Die GFF-Klage gegen das FDZ läuft parallel weiter.

GFF-Klage gegen das FDZ (2022/2026)

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), unterstützt vom CCC, nahm im Februar 2026 ihre 2022 eingereichte Klage gegen das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) wieder auf (das Verfahren hatte seit Februar 2023 geruht, da das FDZ nicht operativ war). Kritisiert wird, dass die Pseudonymisierung der ePA-Daten von 73 Millionen GKV-Versicherten unzureichend sei und eine Re-Identifizierung bei seltenen Krankheiten ermögliche. Ein weiterer Kritikpunkt: GKV-Versicherte haben kein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das FDZ, PKV-Versicherte hingegen schon. Die Klage ist zum Stand März 2026 anhängig. Weitere Details im Artikel zum GDNG.

Sicherheitsvorfälle und PoPP

Ende 2024 entdeckte der Chaos Computer Club (CCC) eine Sicherheitslücke in der ePA: Durch den Einsatz gefälschter SMC-B-Karten wäre theoretisch ein Massenzugriff auf Patientenakten möglich gewesen. Die gematik und das BSI bestätigten, dass kein Missbrauch dieser Art stattgefunden hatte. Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet.

Die dauerhafte Lösung kommt über den PoPP-Dienst (Proof of Patient Presence). PoPP stellt kryptografisch sicher, dass der Zugriff auf die ePA eines Versicherten nur dann möglich ist, wenn der Versicherte physisch anwesend ist oder aktiv online eingewilligt hat. Die PoPP-Spezifikation V1.0.0 wurde am 3. März 2026 veröffentlicht. Stufe 1 (eGK-basierter Präsenznachweis) soll Mitte 2026 produktiv gehen.

ePA als Primärversorgungsplattform (Planung 2026)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) skizzierte am 11. Februar 2026 ein Drei-Säulen-Modell für die digitale Primärversorgung:

  1. ePA als zentraler Datenhub und Koordinationsplattform
  2. Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle
  3. 116117 als telefonische Ersteinschätzung

Im Rahmen dieses Modells sind drei neue ePA-Funktionen in Planung:

  • eReferral (elektronische Überweisung): Digitale Weiterleitung von Patienten zwischen Leistungserbringern über die ePA. Noch kein verbindlicher Pflichttermin festgelegt.
  • Zentrale Termindatenbank: Betrieben von gematik und Selbstverwaltung, soll die Terminbuchung sektorübergreifend koordinieren. Gesetzliche Verankerung ist für Sommer 2026 geplant.
  • Ersteinschätzung: Digitale Triage-Funktion, die Patienten in den richtigen Versorgungskanal leitet.

Die KBV reagierte skeptisch auf diese Pläne und betonte die Rolle des Hausarztes als persönlichem Ansprechpartner.

Quiz

Wer hat standardmäßig Zugriff auf die ePA?

Seit Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt (Opt-out-Verfahren). Zugriff haben Versicherte selbst (über die Krankenkassen-App), Leistungserbringer (mit Einwilligung über ihr Praxissystem) und Krankenkassen (über das Aktensystem-Backend).

Verknüpfungen

  • Nutzt VSDM für Versichertenstammdaten
  • Enthält Notfalldaten
  • Empfängt Daten vom E-Rezept
  • Kommunikation über KIM und TI-Messenger
  • Zugang über Konnektoren und eGK
  • eML (elektronische Medikationsliste: automatische Komponente des dgMP)
  • dgMP (digital gestützter Medikationsprozess: Rahmen für eML und eMP)
  • eReferral (geplante Funktion: elektronische Überweisung über ePA)

Quellen