Zum Inhalt springen

DVG

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist ein deutsches Bundesgesetz vom Dezember 2019, das die Rechtsgrundlage für digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept und die Pflichtanbindung weiterer Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur schuf.

Erklärt für Einsteiger

Damit ein Arzt eine App auf Rezept verschreiben kann und die Krankenkasse die Kosten übernimmt, braucht es ein Gesetz, das das erlaubt. Das DVG ist genau dieses Gesetz. Es regelt, welche digitalen Anwendungen verordnet werden dürfen, wer sie prüft und wer sie bezahlt. Außerdem legte es fest, dass Apotheken und Krankenhäuser verpflichtend ans Gesundheitsnetz angeschlossen werden müssen.

Überblick

Das DVG (Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation) wurde am 7. November 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 19. Dezember 2019 in Kraft. Es ist Teil einer Reihe von Digitalisierungsgesetzen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Die wichtigste Neuerung des DVG war die Einführung der DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen). Mit dem DVG wurde § 139e SGB-V neu eingefügt, der das Fast-Track-Verfahren beim BfArM regelt. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht seitdem ein Anspruch auf Versorgung mit zugelassenen DiGA.

Das DVG verpflichtete Apotheken und Krankenhäuser zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Außerdem wurden neue Teilnehmergruppen zugelassen: Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen erhielten die Möglichkeit, sich an die TI anzubinden.

Neben DiGA enthielt das DVG weitere Regelungen: die Ausweitung telemedizinischer Leistungen, einen Innovationsfonds von 200 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2020 bis 2024 sowie eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung pseudonymisierter Routinedaten der Krankenkassen für die Versorgungsforschung.

Interesse business

Das DVG schuf den Markt für “Apps auf Rezept” (DiGA). Seit Einführung 2020 wurden über 60 DiGA zugelassen (Stand 2026). Hersteller durchlaufen das Fast-Track-Verfahren beim BfArM (Prüfung in 3 Monaten). Im ersten Jahr gilt ein Herstellerpreis; danach wird mit dem GKV-Spitzenverband ein Erstattungsbetrag verhandelt. Ab 2026 muss mindestens 20 Prozent des Vergütungsbetrags von messbaren Versorgungserfolgen abhängen (AbEM).

Interesse compliance

Das DVG legte Pflichtfristen für TI-Anbindungen fest: Apotheken ab 1. September 2020, Krankenhäuser ab 1. Januar 2021. Folgegesetze (DigiG, DVPMG) bauen auf den DVG-Strukturen auf. Der aktuelle Rechtsrahmen für DiGA ist das DVG in Verbindung mit der DiGAV und § 139e SGB V.

Technische Details

Änderungen im SGB V

Das DVG ergänzte und änderte zahlreiche Paragraphen im SGB-V:

  • § 139e SGB V (neu): Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen, Fast-Track-Verfahren beim BfArM, Erstattungsanspruch
  • § 33a SGB V (neu): Anspruch der Versicherten auf DiGA-Versorgung
  • § 291 SGB V: Erweiterung der Pflichtanbindung an die TI auf Apotheken und Krankenhäuser
  • § 291a SGB V: Erweiterter Zugang zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

DiGA-Fast-Track-Verfahren

Das DVG beauftragte das BfArM mit der Einrichtung des DiGA-Fast-Track-Verfahrens. Hersteller können ihre App innerhalb von drei Monaten prüfen lassen. Geprüft werden Sicherheit, Datenschutz, Interoperabilität (auf Basis von FHIR R4) und positiver Versorgungseffekt. Zugelassene DiGA werden im öffentlichen DiGA-Verzeichnis geführt. Die Erstattungsbeträge werden zwischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband verhandelt.

TI-Pflichtanbindung

Das DVG setzte konkrete Fristen für den TI-Anschluss:

  • Apotheken: Pflicht ab 1. September 2020
  • Krankenhäuser: Pflicht ab 1. Januar 2021

Einrichtungen, die die Fristen verpassten, mussten Abzüge bei der Vergütung hinnehmen. Das Sanktionsprinzip war ein Novum im TI-Recht und beschleunigte die Flächendeckung erheblich.

Abgrenzung zu Folgegesetzen

Das DVG wurde durch das DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz, 2021) ergänzt, das die DiPA (Digitale Pflegeanwendungen) einführte. Das PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz, 2020) und das DigiG (Digitalgesetz, 2024) bauen auf den Strukturen des DVG auf und erweitern sie.

Verknüpfungen

  • DiGA: Kern des DVG, rechtliche Grundlage für Apps auf Rezept
  • BfArM: Zuständige Behörde für das DiGA-Fast-Track-Verfahren
  • SGB-V: DVG änderte und ergänzte zahlreiche Paragraphen
  • GKV: Erstattung von DiGA über die gesetzliche Krankenversicherung
  • Telematikinfrastruktur: TI-Pflichtanbindung für Apotheken und Kliniken
  • ePA: Spätere Integration von DiGA-Daten in die Patientenakte
  • E-Rezept: Verordnungsweg für DiGA geplant
  • DiGAV: Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung, Ausführungsverordnung zum DVG
  • DiPA: Schwesterkonzept für Pflegeanwendungen, eingeführt durch DVPMG 2021

Quellen