ePass
Der ePass ist ein NFC-basiertes Identifikationsverfahren für TI-Dienste, das den NFC-Chip eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses per Smartphone ausliest und damit den Zugang zur ePA und anderen TI-Diensten ermöglicht.
Erklärt für Einsteiger
Bisher musstest du, um deine elektronische Patientenakte zu nutzen, entweder in die Arztpraxis gehen, deine Gesundheitskarte und PIN parat haben oder einen Video-Ident-Anruf machen. Der ePass macht das einfacher: Du hältst deinen Personalausweis an die Rückseite deines Smartphones, nimmst ein kurzes Selfie-Video auf, und schon bist du identifiziert. Kein Anruf, kein Behördengang, kein Wartezimmer.
Überblick
Der ePass wurde von der Nect GmbH (Hamburg) entwickelt und ist seit dem 25. März 2026 verfügbar. Der Dienst wird über BITMARCK bereitgestellt und steht damit den Versicherten von rund 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.
Der ePass ist der dritte Authentifizierungsweg für TI-Dienste neben der eGK (Gesundheitskarte mit Kartenterminal) und der Gesundheits-ID (al.vi, app-basierte Identität der Krankenkasse). Er ersetzt diese Verfahren nicht, sondern ergänzt sie als niedrigschwellige Alternative.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege), das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Das BEEP-Gesetz erweitert die zulässigen Identifikationsverfahren für den Zugang zu TI-Diensten und ermöglicht damit das ePass-Verfahren.
Einordnung im TI-Authentifizierungssystem
| Verfahren | Voraussetzung | Kanal |
|---|---|---|
| eGK + PIN | Gesundheitskarte, Kartenterminal | Praxis |
| Gesundheits-ID | Smartphone, Krankenkassen-App | App |
| ePass | Smartphone mit NFC, Personalausweis/Reisepass | App |
Technische Details
Ablauf des Identifikationsverfahrens
Das ePass-Verfahren läuft in zwei Stufen ab:
- NFC-Auslesen: Das Smartphone liest den NFC-Chip des Ausweisdokuments kontaktlos aus. Dabei werden die auf dem Chip gespeicherten Daten (biometrisches Foto, Personalien) gelesen. Unterstützt werden: Personalausweise ab Ausstellungsdatum August 2021 und Reisepässe ab 2005, die über ein ePass-Symbol (goldener Chip) auf der Vorderseite verfügen.
- Biometrischer Abgleich: Der Nutzer nimmt ein kurzes Selfie-Video auf. Die Nect-Software gleicht das Gesichtsbild des Videos mit dem biometrischen Foto auf dem Chip ab (Liveness-Prüfung). Das Ergebnis ist ein kryptografisch gesicherter Identitätsnachweis.
Technische Grundlagen
- ICAO Doc 9303: Internationaler Standard für maschinenlesbare Reisedokumente (MRTDs), auf dem die NFC-Chips von Ausweisdokumenten basieren.
- Basic Access Control (BAC) / Password Authenticated Connection Establishment (PACE): Kryptografische Protokolle, die sicherstellen, dass der Chip nur nach optischem Auslesen des Ausweises per Kamera entsperrt wird (gegen unbefugtes Auslesen).
- Active Authentication: Signaturprüfung des Chips, verhindert Klonen des Ausweisdokuments.
Zusammenspiel mit eID
Der eID-Dienst (Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, §18 PAuswG) und der ePass sind verwandte, aber unterschiedliche Verfahren:
- eID nutzt den Chip ebenfalls, erfordert aber die sechsstellige PIN des Personalausweises und ein zugelassenes eID-Lesegerät oder eine AusweisApp.
- ePass (Nect-Verfahren) benötigt keine PIN. Es kombiniert NFC-Chip-Auslesen mit einem biometrischen Selfie-Video. Das Verfahren gilt als “eingeschränkte” elektronische Identifikation ohne PIN-Nachweis.
Der ePass ist ein ergänzender Identifikationsweg, der für mehr Nutzer zugänglich ist. Für höchste Sicherheitsanforderungen (z.B. qualifizierte elektronische Signatur) bleibt eID oder QES maßgeblich.
Datenschutz
Nect verarbeitet biometrische Daten (Gesichtsbild). Diese Daten werden laut Nect nach erfolgreicher Identifikation nicht dauerhaft gespeichert. Die Verarbeitung unterliegt der DSGVO und dem BDSG. Nect ist als Dienstleister nach Art. 28 DSGVO gebunden.
Verknüpfungen
- ePA (primärer Anwendungsfall: Zugang zur elektronischen Patientenakte)
- Gesundheits-ID (al.vi; paralleler Authentifizierungsweg für TI-Dienste)
- eGK (klassischer Authentifizierungsweg; ePass ergänzt, ersetzt nicht)
- BEEP-Gesetz (gesetzliche Grundlage des ePass-Verfahrens)
- eID (Online-Ausweisfunktion; verwandtes, PIN-basiertes Verfahren)
- DSGVO (Datenschutzrahmen für biometrische Datenverarbeitung)
Quellen
- gematik Fachportal: Digitale Identitäten / GesundheitsID
- gematik Fachportal: Identifikationsverfahren mit Bestätigung der sicherheitstechnischen Eignung (inkl. Nect ePass)
- Presseportal: BITMARCK - Neues Identifizierungsverfahren ePass (März 2026)
- healthcare-digital.de: ePass vereinfacht Zugang zur ePA
- Startbase: Offizieller Startschuss für Nect Ident mit ePass
- Deutsches Ärzteblatt: Erstes Verfahren zum vereinfachten ePA-Zugang kommt auf den Markt