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QES - Qualifizierte Elektronische Signatur

Die QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur nach der eIDAS-Verordnung. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt.

Erklärt für Einsteiger

Wenn ein Arzt ein Rezept unterschreibt, beweist seine Unterschrift: “Ich, Dr. Müller, habe das wirklich ausgestellt und stehe dafür.” Die QES macht genau das in der digitalen Welt. Nur ein zugelassener Arzt mit seinem persönlichen HBA kann diese Signatur erzeugen, und sie kann nicht gefälscht werden. Das Gesetz behandelt sie genauso wie eine handschriftliche Unterschrift auf einem Papier.

Überblick

Die QES ist in Deutschland und der EU durch die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelt. Sie ist die einzige Signaturform, die der Handunterschrift rechtlich vollständig gleichgestellt ist.

In der Telematikinfrastruktur ist die QES für mehrere Anwendungsfälle verpflichtend oder rechtlich erforderlich:

  • E-Rezept: Ärzte signieren Verordnungen mit QES via HBA
  • eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trägt QES des Arztes
  • NFDM: Notfalldaten werden durch Heilberufler mit QES signiert
  • Arztbriefe: Für die Abrechnung im ambulanten Bereich erforderlich

Interesse compliance

QES ist für E-Rezept und eAU gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeut benötigt einen HBA mit QES-Zertifikat. Der HBA wird von der zuständigen Landesärztekammer ausgegeben. Ohne HBA können keine E-Rezepte ausgestellt werden. Die QES-Zertifikate unterliegen der eIDAS-Verordnung und werden von der Bundesnetzagentur beaufsichtigt.

Interesse technik

QES-Erstellung in der TI: Primärsystem (PVS/KIS) sendet Dokument per SOAP an Konnektor, Konnektor leitet an HBA im Kartenterminal weiter, Arzt gibt PIN ein, HBA erzeugt Signatur (privater Schlüssel verlässt die Karte nie). Signaturformat: CAdES oder PAdES je nach Anwendungsfall. Zertifikat C.HP.QES auf dem HBA. Prüfung über TI-PKI und OCSP.

Signaturebenen nach eIDAS

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Stufen elektronischer Signaturen:

StufeAnforderungenRechtliche Wirkung
Einfache elektronische SignaturKeine besonderen AnforderungenGering
Fortgeschrittene SignaturEindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, manipulierbar erkennbarMittel
Qualifizierte Signatur (QES)Qualifiziertes Zertifikat + QSCDHandunterschrift gleichgestellt

Technische Details

Voraussetzungen für eine QES in der TI

Um eine QES in der TI zu erstellen, werden benötigt:

  1. Zugang zur Telematikinfrastruktur
  2. Ein Konnektor oder TI-Gateway
  3. Ein eHealth-Kartenterminal
  4. Ein HBA (Heilberufsausweis) mit QES-Zertifikat (C.HP.QES)
  5. PIN-Eingabe durch den Karteninhaber

Die PIN-Eingabe ist nicht verzichtbar. Sie stellt sicher, dass der Inhaber des HBA persönlich die Signatur autorisiert.

Qualifiziertes Zertifikat und QSCD

Das QES-Zertifikat auf dem HBA ist ein qualifiziertes Zertifikat nach eIDAS. Es wird von einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) ausgestellt, der unter Aufsicht der Bundesnetzagentur steht.

Die Signaturerstellung erfolgt auf einer QSCD (Qualified Signature Creation Device, dt. qualifizierter Signaturerstellungseinheit). Im TI-Kontext ist das der kryptografische Chip auf dem HBA. Der private Schlüssel verlässt die Karte nie.

Technischer Ablauf (TI)

1. Primärsystem ([[PVS]]) erstellt Dokument (z.B. FHIR-Bundle für E-Rezept)
2. Anfrage an Konnektor: "Signiere dieses Dokument"
3. Konnektor leitet Anfrage an HBA im Kartenterminal weiter
4. Arzt gibt PIN am Terminal ein
5. HBA erzeugt Signatur mit privatem Schlüssel (bleibt auf der Karte)
6. Konnektor gibt signiertes Dokument zurück
7. Prüfung: Empfänger validiert Signatur gegen QES-Zertifikat und TI-PKI

Signaturformat

In der TI werden QES-Signaturen in der Regel als CAdES (CMS Advanced Electronic Signatures) oder PAdES (PDF Advanced Electronic Signatures) erzeugt, je nach Anwendungsfall. Das Format folgt den Vorgaben der gematik-Spezifikationen.

Fernunterschrift (Remote-QES)

Seit der eIDAS-Verordnung ist auch die Fernunterschrift möglich. Dabei liegt das qualifizierte Zertifikat nicht auf einer physischen Karte, sondern bei einem VDA in der Cloud. Die Authentisierung erfolgt über andere sichere Mittel. In der TI ist diese Option bisher nicht flächendeckend eingesetzt.

Abgrenzung zur Organisationssignatur

Die SMC-B kann keine QES erzeugen. Sie erzeugt nur eine Organisationssignatur (C.HCI.OSIG), die eine Einrichtung identifiziert, aber nicht der Handunterschrift einer Person gleichgestellt ist. Nur der HBA einer natürlichen Person kann QES erzeugen.

Verknüpfungen

Quellen