GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist das verbindliche Preisverzeichnis für privatärztliche Leistungen in Deutschland und regelt, was Ärzte Privatpatienten und Selbstzahlern in Rechnung stellen dürfen.
Erklärt für Einsteiger
Wenn du als Kassenpatient zum Arzt gehst, zahlt deine Krankenkasse nach einem festen Punktesystem (dem EBM). Wenn du Privatpatient bist oder eine Leistung selbst bezahlst, gilt die GOÄ. Die GOÄ ist eine Art Preisliste: Für jede ärztliche Leistung gibt es eine festgelegte Nummer und einen Preis. Der Arzt darf in der Regel zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen dieses Preises berechnen, je nach Schwierigkeitsgrad. So ein System gibt es, damit Ärzte nicht beliebig hohe Preise verlangen können.
Überblick
Die GOÄ basiert auf der Bundesärzteordnung (BÄO) und wird als Bundesrechtsverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft erlassen. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1982, mit einer umfassenden Novellierung 1996. Seitdem wurden nur einzelne Abschnitte angepasst.
Die GOÄ gilt für alle approbierten Ärzte, die außerhalb des vertragsärztlichen Systems (GKV) abrechnen. Sie ist die Abrechnungsgrundlage für:
- Privatversicherte (PKV-Mitglieder)
- Beihilfeberechtigte (Beamte und deren Angehörige)
- Selbstzahler (GKV-Versicherte, die Privatleistungen wünschen)
- Ausländische Patienten
Das Pendant zur GOÄ im vertragsärztlichen Bereich ist der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), der für GKV-Versicherte gilt. Ein niedergelassener Arzt kann beide Abrechnungssysteme nebeneinander nutzen: für Kassenpatienten den EBM, für Privatpatienten die GOÄ.
Reform: Neue GOÄ (nGOÄ)
Die GOÄ von 1996 gilt seit Jahrzehnten als veraltet: Viele moderne diagnostische und therapeutische Verfahren (Telemedizin, molekulare Diagnostik, minimalinvasive Chirurgie) sind nicht oder unzureichend abgebildet. Die Bundesärztekammer (BÄK) verhandelt seit 2014 mit dem PKV-Verband über eine Novelle.
Ein gemeinsamer Reformentwurf (nGOÄ) existiert seit 2022. Der Entwurf wurde mehrfach zwischen BÄK, PKV-Verband und BMG verhandelt. Stand 2026 ist das Inkrafttreten der nGOÄ noch nicht abschließend terminiert. Kernpunkte der geplanten Reform:
- Digitalere Leistungsstruktur mit neuen Ziffern für Telemedizin und digitale Diagnostik
- Überarbeitung der Punktwerte
- Neue Beratungsziffern für präventive Leistungen
Technische Details
Aufbau der GOÄ
Die GOÄ ist in 18 Abschnitte gegliedert. Jede ärztliche Leistung hat eine vierstellige Gebührenordnungsziffer (GOÄ-Nummer). Zu jeder Ziffer gibt es:
- Eine textliche Leistungsbeschreibung
- Einen Punktwert (in Punkten)
- Einen Punktwert in Euro (Punktwert × 5,82873 Cent = einfacher Gebührensatz)
Ein Arzt berechnet eine Leistung mit einem Steigerungsfaktor:
- Einfacher Satz (1,0): Untergrenze
- Regelhöchstsatz (2,3 bzw. 1,8 bei technischen Leistungen)
- Höchstsatz (3,5 bzw. 2,5 bei technischen Leistungen): nur bei besonderen Umständen, mit Begründung
Für besonders schwierige oder zeitaufwendige Einzelfälle ist ein Überschreiten des 3,5-fachen Satzes mit schriftlicher Begründung möglich (sogenanntes analoges Vorgehen).
Abrechnung und Liquidation
Ärzte erstellen eine Liquidation (Rechnung) nach GOÄ. Die Rechnung muss für jede abgerechnete Leistung Datum, Ziffer, Leistungsbeschreibung und Steigerungsfaktor ausweisen. Bei Steigerungsfaktoren über dem Regelsatz ist eine schriftliche Begründung erforderlich.
Privatpatienten reichen die Rechnung bei ihrer PKV zur Erstattung ein. Beihilfeberechtigte reichen sie zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
Verhältnis zur TI und digitalen Versorgung
Die GOÄ ist nicht direkt Teil der Telematikinfrastruktur, hat aber Berührungspunkte:
- Telemedizin: Videosprechstunden sind in der aktuellen GOÄ nur über Analogziffern abrechenbar. Die nGOÄ soll eigene Videosprechstunden-Ziffern einführen.
- ePA: Privatpatienten sind grundsätzlich nicht gesetzlich zur ePA verpflichtet (ePA gilt für GKV-Versicherte). Der Zugriff auf eine freiwillig angelegte ePA ist jedoch möglich.
- Abgrenzung zu EBM: Systeme wie das E-Rezept und die ePA sind primär für den GKV-Bereich entwickelt. Privatärzte nutzen die TI für Dienste wie KIM und E-Rezept, rechnen diese Leistungen aber nach GOÄ ab.
GOÄ und Zahnärzte / Tierärzte
Die GOÄ gilt nur für Humanmediziner. Für Zahnärzte gilt die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), für Tierärzte die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte). Beide folgen einer ähnlichen Systematik.
Verknüpfungen
- EBM (Pendant zur GOÄ im GKV-Bereich; Abrechnungsgrundlage für Kassenpatienten)
- PKV (private Krankenversicherung; erstattet Leistungen nach GOÄ)
- Bundesaerztekammer (verhandelt die GOÄ-Reform; zuständiger Berufsverband)
- BMG (Bundesministerium für Gesundheit; erlässt die GOÄ als Rechtsverordnung)
- Telemedizin (neue Leistungsformen, die in der aktuellen GOÄ unzureichend abgebildet sind)
- ePA (grundsätzlich auch für Privatpatienten nutzbar)
- DRG (stationäres Abrechnungssystem; gilt für Krankenhäuser unabhängig von GOÄ/EBM)