Primärversorgung
Primärversorgung bezeichnet die erste Anlaufstelle der medizinischen Versorgung, typischerweise die Hausarztpraxis, zu der Patienten primär gehen und von der aus sie koordiniert in die weitere Versorgung gesteuert werden.
Erklärt für Einsteiger
In vielen Ländern geht man bei jedem gesundheitlichen Problem zuerst zum Hausarzt, der dann entscheidet, ob ein Spezialist nötig ist. In Deutschland war das nie verbindlich geregelt: Man konnte direkt zum Facharzt gehen. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung plant ein System, in dem der Hausarzt die erste Anlaufstelle ist und Patienten gezielt zu Spezialisten weiterleitet. Digitale Werkzeuge wie die ePA und die Rufnummer 116117 sollen dabei helfen, den richtigen Weg schneller zu finden.
Überblick
In Deutschland gibt es seit Jahrzehnten keine verbindliche Primärarztregel. Versicherte können direkt Fachärzte aufsuchen, ohne vorher einen Hausarzt zu konsultieren. Dies führt zu Mehrfachuntersuchungen, mangelnder Koordination und Überversorgung in manchen Bereichen bei gleichzeitigem Versorgungsmangel in anderen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte am 11. Februar 2026 an, ein Primärversorgungssystem einführen zu wollen. Ein Referentenentwurf soll im Sommer 2026 vorgelegt werden, der Kabinettsbeschluss und die Wirksamkeit im GKV-System sind für 2028 geplant.
Das geplante Modell besteht aus drei digitalen Säulen:
- Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle und Koordinationszentrum
- ePA als digitaler Datenhub, in dem Ersteinschätzung, Überweisung und Termindaten dokumentiert werden
- 116117 als telefonische und digitale Erstanlaufstelle für Versicherte ohne festen Primärarzt
Interesse patient
Das geplante Primärversorgungssystem bedeutet für Versicherte: In Zukunft sollen Sie zuerst zum Hausarzt gehen, bevor Sie direkt zum Spezialisten können. Der Hausarzt entscheidet dann, welcher Facharzt nötig ist und stellt einen Termin sicher. Wer keinen Hausarzt hat, kann über 116117 oder eine digitale Ersteinschätzung gesteuert werden. Der Zugang soll durch diese Koordination schneller und gezielter werden. Die Regelung ist für 2028 geplant und derzeit noch kein Gesetz.
Patientenrecht: Freie Arztwahl und Hausarzt finden
Heute haben Sie das Recht, Ihren Hausarzt frei zu wählen. Das gilt für alle gesetzlich Versicherten (§ 76 SGB V). Das Primärversorgungsgesetz ist noch nicht in Kraft.
Was Sie jetzt tun können:
- Sie können Ihren Hausarzt jederzeit wechseln. Ein Wechsel innerhalb eines Quartals ist mit gutem Grund möglich.
- Noch keinen Hausarzt? Rufen Sie 116117 an. Der Dienst ist kostenlos. Termine können Sie auch online buchen auf 116117.de.
- Die freiwillige Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) kann Vorteile bringen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse danach.
Wichtig: Bis 2028 können Sie weiterhin direkt zum Facharzt gehen. Danach könnte sich das durch das neue Gesetz ändern. Sie werden rechtzeitig informiert.
Rolle der ePA im Primärversorgungsmodell
Die ePA soll laut Warken zum “digitalen Dreh- und Angelpunkt” der Versorgung werden. Geplante Funktionen im Primärversorgungskontext:
- Dokumentation der Ersteinschätzung beim Hausarzt oder via 116117 direkt in der ePA
- Elektronische Überweisung (eReferral): Digitale Weiterleitung mit Kontext aus der ePA
- Zentrale Termindatenbank: Sektorübergreifende Terminbuchung über gematik und Selbstverwaltung
- Automatische Verfügbarkeit relevanter Vorbefunde beim Spezialisten
Praxis-Tipp: ePA jetzt als Koordinationswerkzeug nutzen
Die ePA wird ab 2028 der digitale Dreh- und Angelpunkt für Überweisungen und Ersteinschätzungen. Bereiten Sie Ihre Praxis jetzt vor:
- ePA-Nutzungsrate prüfen: Dokumentieren Sie Befunde, Medikationspläne und Überweisungsgründe konsequent in der ePA.
- MFA einweisen: Wer trägt was in die ePA ein? Legen Sie intern klare Zuständigkeiten fest.
- PVS-Update: Sprechen Sie Ihren PVS-Anbieter an, wann das eReferral-Modul verfügbar ist.
- HZV-Vertrag prüfen: Sind Sie in einem HZV-Vertrag? Die ePA-Erstbefüllung wird extrabudgetär vergütet (ca. 11 Euro pro Patient).
Praxen mit HZV-Vertrag sind bereits heute besser aufgestellt: 2022 hatten HZV-Praxen 1,36 Millionen weniger unkoordinierte Facharztbesuche ohne Überweisung.
Kritik und Positionen
Die KBV begrüßt grundsätzlich die Stärkung der Hausarztrolle, warnt aber vor bürokratischen Hürden. Die GKV-Kassen wollen sicherstellen, dass die digitale Ersteinschätzung nicht zu einem neuen Engpass wird. Hausärzteverbände betonen, dass das System nur funktioniert, wenn genug Hausärzte vorhanden sind.
Interesse compliance
Ein verbindliches Primärversorgungsgesetz ist derzeit in Planung, aber noch nicht in Kraft. Arztpraxen sollten die Entwicklung beobachten, da eine gesetzliche Pflicht zur Koordinationsrolle für Hausärzte kommen könnte. Bereits heute gilt: Praxen mit Hausarztvertrag (HZV) erhalten Bonuszahlungen für koordinierende Tätigkeiten. Die 116117 wird als staatlich anerkanntes Steuerungsinstrument ausgebaut.
Technische Details
Digitale Ersteinschätzung
Die digitale Ersteinschätzung soll es Versicherten ermöglichen, ihre Symptome online oder telefonisch zu schildern und eine erste Einschätzung zu erhalten, ob ein Arzttermin nötig ist und wenn ja, bei welchem Facharzt. Die ePA soll das Ergebnis dieser Einschätzung automatisch dokumentieren.
Technisch ist geplant:
- 116117-App: Digitale Ersteinschätzung via Smartphone, ggf. mit KI-Unterstützung
- ePA-Integration: Einschätzungsergebnis wird in die ePA des Versicherten geschrieben
- eReferral: Aus der Einschätzung generierte Überweisung mit vorausgefüllten Informationen
Terminvermittlung
Eine zentrale Termindatenbank soll von der gematik und der Selbstverwaltung betrieben werden. Arztpraxen sollen freie Terminslots digital melden. Die Datenbank ist sektorübergreifend: Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen sollen integriert sein.
Patientenrecht: Ihre Daten in der ePA kontrollieren
Im geplanten Primärversorgungsmodell soll die ePA automatisch mit Befunden und Überweisungen befüllt werden. Sie behalten dabei die Kontrolle.
Ihre Rechte:
- Sie haben das Recht, jederzeit zu widersprechen. Die ePA wird dann gelöscht.
- Sie können einzelne Dokumente in der ePA ausblenden. Kein Arzt sieht sie dann.
- Sie können bestimmten Praxen den Zugriff entziehen.
- Ihre Krankenkasse sieht die medizinischen Inhalte Ihrer ePA nicht.
So widersprechen Sie der ePA:
- Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder nutzen Sie deren App.
- Sagen Sie, dass Sie der ePA widersprechen möchten.
- Alle Daten werden dann gelöscht.
Sie können Ihre Meinung jederzeit ändern und die ePA später wieder aktivieren.
Gesetzgeberischer Zeitplan
| Schritt | Geplantes Datum |
|---|---|
| Dialogprozess (Auftakt) | Januar 2026 |
| Referentenentwurf | Sommer 2026 |
| Kabinettsbeschluss | Ende 2026 |
| Wirksamkeit im GKV-System | 2028 |
Praxis-Tipp: Zeitplan kennen, jetzt handeln
Das Gesetz tritt frühestens 2028 in Kraft. Nutzen Sie die Zeit bis dahin:
- Jetzt (2026): Beobachten Sie den Referentenentwurf (geplant Sommer 2026). Kommentarphase der Verbände beginnt dann.
- 2026/2027: Klären Sie mit Ihrer KV, ob ein HZV-Vertrag für Sie sinnvoll ist. HZV-Praxen erhalten heute schon Koordinationspauschalen.
- Bis 2028: Stellen Sie sicher, dass Ihr PVS die zentrale Termindatenbank anbinden kann. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter nach dem Zeitplan.
Typischer Fehler: Warten, bis das Gesetz in Kraft ist. Praxen ohne ePA-Routine und ohne HZV-Erfahrung werden 2028 unter erheblichem Umstellungsdruck stehen.
Verknüpfungen
- ePA (zentraler Datenhub im geplanten Primärversorgungssystem)
- eReferral (geplante elektronische Überweisung als Kernkomponente)
- KBV (Bundesvereinigung der Kassenärzte, wichtiger Stakeholder)
- GKV (Finanzierungs- und Vertragsrahmen)
- Kassenärztliche Vereinigung (betreibt 116117 und die Terminvermittlung)
- gematik (soll die Termindatenbank betreiben)
- TI-Messenger (geplanter Kommunikationsweg im Versorgungsnetz)