KIS
Ein KIS (Krankenhausinformationssystem) ist die zentrale Software-Plattform eines Krankenhauses zur Verwaltung aller klinischen und administrativen Prozesse. Es ist das Äquivalent zum PVS im ambulanten Bereich.
Erklärt für Einsteiger
In einem Krankenhaus läuft sehr viel gleichzeitig: Patienten werden aufgenommen, Ärzte schreiben Befunde, das Labor schickt Ergebnisse, die Pflege dokumentiert Maßnahmen, und am Ende muss alles abgerechnet werden. Das KIS ist das zentrale System, das all das zusammenhält. Es ist wie das Betriebssystem eines Krankenhauses: Alle anderen Systeme, die Laborgeräte, die Radiologie und die Apotheke, sind damit verbunden.
Überblick
Ein KIS deckt den gesamten Behandlungsprozess im stationären Bereich ab, von der Aufnahme bis zur Entlassung:
- Patientenaufnahme, Belegungsmanagement und Entlassung
- Ärztliche Dokumentation: Anamnese, Diagnosen (ICD-10-GM), Therapieplanung
- Pflegerische Dokumentation: Pflegepläne, Vitalzeichen, Medikamentenvergabe
- Auftragsmanagement: Laboranforderungen, Radiologieanforderungen (Radiologie-Informationssystem, RIS)
- Medikamentenmanagement (Verbindung zum Klinikapothekensystem)
- Abrechnung nach DRG (Diagnosis Related Groups) gegenüber den Krankenkassen
- Kodierung nach ICD-10-GM und OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel)
Interesse business
Der deutsche KIS-Markt ist hochkonzentriert: Dedalus ORBIS (über 820 Installationen, über 41 % der stationären Fälle), Oracle Cerner i.s.h.med (Unikliniken), Telekom iMedOne (über 250), NEXUS KIS (über 250), Meierhofer M-KIS (über 275 im deutschsprachigen Raum). SAP hat sich aus dem Direktgeschäft zurückgezogen. Der Markt ist geprägt von langen Vertragslaufzeiten und hohen Wechselkosten.
Der deutsche KIS-Markt ist stark konzentriert. Marktführer ist Dedalus mit dem System ORBIS. Laut Marktberichten von 2024 werden über 41 Prozent aller stationären Fälle in Deutschland über ORBIS abgerechnet. Weitere wichtige Anbieter:
- Dedalus ORBIS: Marktführer, über 820 Installationen in Deutschland
- Oracle Cerner i.s.h.med (in Kombination mit SAP IS-H): Verbreitet in Unikliniken und großen Häusern; SAP hat sich aus dem Direktgeschäft zurückgezogen, Oracle Cerner betreut die Systeme weiter
- Telekom Healthcare Solutions iMedOne: Über 250 Einrichtungen
- NEXUS KIS: Über 250 Einrichtungen, mit Interoperabilitätsfokus
- Meierhofer M-KIS: Über 275 Installationen im deutschsprachigen Raum
Technische Details
Systemarchitektur
Moderne KIS-Systeme sind modular aufgebaut. Ein typisches KIS besteht aus einem Kernsystem (administrative und klinische Basisfunktionen) und spezialisierten Subsystemen:
- RIS (Radiologie-Informationssystem): Verwaltung radiologischer Aufträge und Befunde
- LIS (Labor-Informationssystem): Labordatenverarbeitung
- PACS (Picture Archiving and Communication System): Speicherung und Verteilung medizinischer Bilder (DICOM)
- Klinikapothekenmodul: Medikamentenlogistik und Unit-Dose-Versorgung
- Stationssystem/Pflegedokumentation: Pflegerische Dokumentation auf Station
Die Subsysteme kommunizieren über standardisierte Schnittstellen, historisch vorwiegend über HL7 v2 (z.B. HL7 ADT-Nachrichten für Aufnahme, Verlegung, Entlassung). Neuere Systeme implementieren zunehmend FHIR R4.
ISiK-Anforderungen
Interesse technik
ISiK definiert FHIR R4-Schnittstellen für KIS. Stufe 3 ist verbindlich bis 30.06.2026. Stufe 5 (Juli 2025 veröffentlicht) fasst alle ISiK-Module zusammen, Pflichtdatum noch offen. Bestätigungsverfahren läuft über die gematik. FHIR-Profile auf Simplifier.net und dem gematik-Fachportal. Schnittstellen für ePA, E-Rezept, KIM und DEMIS sind Teil der TI-Anbindung.
Der verbindliche ISiK-Standard (Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern, § 373 SGB V) verpflichtet KIS-Hersteller, standardisierte FHIR-REST-Schnittstellen bereitzustellen. ISiK definiert Stufen:
- Stufe 1: Bereitstellung von Basis-FHIR-Ressourcen (Patient, Encounter, Condition, Procedure)
- Stufe 2: Erweiterte Ressourcen (Medikation, Beobachtungen, Diagnosen, Terminverwaltung)
- Stufe 3: Verbindlich bis 30.06.2026 (ab 01.07.2025 Voraussetzung für bestimmte KHSFV-Förderung)
- Stufe 5: Im Juli 2025 veröffentlicht; fasst alle ISiK-Module zusammen. Pflichtdatum noch offen.
Dedalus ORBIS hat bereits ISiK Stufe 1 bestätigt. Die ISiK-Bestätigung erfolgt durch die gematik.
Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Ab April 2026 müssen KIS ein zertifiziertes ePA-Modul enthalten. Krankenhäuser, deren KIS diese Anforderung nicht erfüllt, riskieren finanzielle Sanktionen.
Krankenhäuser sind TI-Teilnehmer und benötigen entweder einen Konnektor oder ab TI 2.0 ein TI-Gateway. Das KIS kommuniziert über den Konnektor/TI-Gateway mit den TI-Diensten:
- ePA: Zugriff auf und Befüllen der elektronischen Patientenakte
- E-Rezept: Krankenhausärzte können E-Rezepte ausstellen (seit 2024 möglich)
- KIM: Sicherer Versand von Arztbriefen und Befunden
- VSDM: Versichertenstammdaten-Abgleich bei Aufnahme
- DEMIS: KIS können DEMIS-Meldungen direkt aus dem klinischen Workflow generieren
Für die Signatur mit QES durch den ausstellenden Arzt benötigt das KIS Zugang zu einem Kartenterminal mit HBA.
Interoperabilität: HL7 und FHIR
KIS-Systeme implementieren typischerweise:
- HL7 v2 ADT: Aufnahme/Entlassung/Verlegung-Nachrichten, weit verbreitet
- HL7 v2 ORM/ORU: Laboraufträge und -ergebnisse
- HL7 v3 CDA (Clinical Document Architecture): Strukturierte klinische Dokumente (Arztbriefe)
- HL7 FHIR R4: Neue Standard-Schnittstelle für ISiK und TI-Anwendungen
- DICOM: Bildübertragung im Radiologiekontext (PACS-Anbindung)
Die IHE-Integrationsprofile (z.B. XDS.b für Dokumentenverteilung, PIX/PDQ für Patientenidentifikation) werden von größeren KIS-Installationen zunehmend unterstützt.
KRITIS-Dachgesetz und Krankenhäuser
Das KRITIS-Dachgesetz (Bundestag 29. Januar 2026, Bundesrat 6. März 2026) setzt die EU-CER-Richtlinie um und schafft einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Krankenhäuser fallen ausdrücklich in den Geltungsbereich. Betroffene Betreiber müssen sich ab 17. Juli 2026 registrieren sowie Risikoanalysen und Resilienzpläne erstellen. Das BSI koordiniert die Aufsicht über die Cybersicherheitsanforderungen im Zusammenspiel mit dem neuen Gesetz.
Krankenhausfinanzierungsgesetz und KHZG
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG, 2020) stellte Fördermittel von 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Krankenhäusern bereit. Ein Förderschwerpunkt war die Beschaffung und Modernisierung von KIS-Systemen sowie die Implementierung von Patientenportalen und digitalen Prozessen. KHZG-Vorhaben müssen Interoperabilitätsanforderungen erfüllen, die sich mit ISiK überschneiden.
KHAG: Interoperabilitätspflichten ab 2026
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) steht am 27. März 2026 im Bundesrat zur Abstimmung. Es ist ein wichtiges Nachfolgegesetz zur Krankenhausreform und würde digitale Mindestanforderungen für Krankenhäuser festlegen.
Kerninhalte des KHAG:
- Transformationsfonds: 50 Milliarden Euro für Krankenhäuser (2026 bis 2035) zur Förderung von Strukturanpassungen. Die Antragsphase läuft seit Januar 2026.
- Patientenportal-Abschlag: Krankenhäuser ohne zertifiziertes Patientenportal erhalten ab 1. Januar 2026 einen Abschlag von 0,5 Prozent je stationären Fall
- Telemedizin-Netzwerke: Förderung telemedizinischer Verbundlösungen zwischen Krankenhäusern
- Interoperabilitätsstandards: Verbindliche Standards müssen bis September 2026 definiert werden. Sie werden im Interoperabilitätsverzeichnis (§ 385 SGB V) verankert
Die TI-Anbindung (Konnektoren, TI-Gateway, KIS-Erweiterungen) und ISiK-konforme Schnittstellen sind im Transformationsfonds explizit als förderfähige Maßnahmen anerkannt. Krankenhäuser können damit Kosten für die digitale Infrastruktur und Interoperabilität anteilig über den Fonds finanzieren.
KIS-Systeme müssen die KHAG-Anforderungen unterstützen. Insbesondere die Interoperabilitätspflichten werden FHIR-basierte KIS-Schnittstellen (ISiK) weiter aufwerten.
Interesse compliance
KHAG in Kraft (27.03.2026): Patientenportal-Abschlag 0,5 % je Fall ohne zertifiziertes Portal ab 1. Januar 2026. Interoperabilitätsstandards bis September 2026 zu definieren. ISiK Stufe 3 ist Pflicht bis 30.06.2026. KRITIS-Dachgesetz: Registrierungspflicht ab 17.07.2026. Transformationsfonds: 50 Mrd. Euro 2026–2035.
Verknüpfungen
- PVS: Äquivalent zum KIS im ambulanten Praxisbereich
- ISiK: Verbindlicher FHIR-Interoperabilitätsstandard für KIS in Deutschland
- FHIR: Technisches Datenformat für neue KIS-Schnittstellen
- Konnektoren: Verbindungsbox zur TI, über die das KIS TI-Dienste nutzt
- TI-Gateway: Cloud-basierter Konnektor-Nachfolger in der TI 2.0
- ePA: KIS befüllt die Patientenakte mit Krankenhausdokumenten
- E-Rezept: Krankenhausärzte können E-Rezepte über das KIS ausstellen
- KIM: Sichere Kommunikation zwischen KIS und anderen Leistungserbringern
- DEMIS: KIS ist Quellsystem für Infektionsschutzmeldungen an das RKI
- QES: Ärzte im Krankenhaus signieren Dokumente über HBA und KIS
- HBA: Heilberufsausweis der Krankenhausärzte für QES
- IHE: Integrationsprofile für KIS-Interoperabilität
- gematik: Führt ISiK-Bestätigungen für KIS-Systeme durch
- RKI: Empfängt DEMIS-Meldungen aus KIS-Systemen