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Das KHAG (Krankenhausreformanpassungsgesetz) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 6. März 2026 vom Bundestag verabschiedet wurde. Es setzt die Krankenhausreform digital um, verpflichtet Krankenhäuser zu interoperablen IT-Systemen bis September 2026 und richtet einen 50-Milliarden-Euro-Transformationsfonds ein.
Erklärt für Einsteiger
Krankenhäuser sollen in Deutschland moderner und effizienter werden. Das KHAG ist ein Gesetz, das dafür sorgt, dass Krankenhäuser ihre Computer-Systeme so gestalten, dass sie miteinander reden können, also Daten austauschen können. Außerdem gibt es viel Geld aus einem großen Fonds, damit Krankenhäuser sich umbauen können. Und wer kein funktionierendes Online-Patientenportal hat, bekommt weniger Geld von den Krankenkassen.
Überblick
Das KHAG ist das digitale Begleitgesetz zur großen deutschen Krankenhausreform. Es baut auf dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf und ergänzt dieses um konkrete digitale Pflichten.
Der Bundestag verabschiedete das KHAG am 6. März 2026 in zweiter und dritter Lesung. Der Bundesrat hat in seinem ersten Durchgang am 21. November 2025 zugestimmt. Der zweite Durchgang im Bundesrat (vorgesehen für den 27. März 2026) war zum Redaktionsschluss dieses Artikels (20. März 2026) noch nicht abgeschlossen. Das Gesetz tritt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Kerninhalte
Transformationsfonds (50 Milliarden Euro, 2026 bis 2035): Ein bundesweiter Fonds zur Förderung der Krankenhausstruktur. Ziel ist die Konzentration von Leistungen auf spezialisierte Einrichtungen. Ein Teil der Mittel fließt in Digitalisierungsvorhaben.
Patientenportal-Abschlag: Krankenhäuser ohne zertifiziertes Patientenportal erhalten ab 1. Januar 2026 einen Abschlag von 0,5 Prozent je stationären Fall auf ihre DRG-Vergütung. Dieser Abschlag geht auf die DRG-Digitalisierungsabschlagsregelung zurück, die bereits im Rahmen des KHZG eingeführt wurde. Das KHAG übernimmt und verstärkt diesen Mechanismus als dauerhaften strukturellen Anreiz zur Umsetzung digitaler Patientenangebote.
Telemedizin-Netzwerke: Das KHAG fördert die Bildung telemedizinischer Verbundlösungen zwischen Krankenhäusern, um die Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen zu verbessern.
Interoperabilitätsstandards: Verbindliche Mindestanforderungen für die IT-Interoperabilität von Krankenhäusern müssen bis September 2026 definiert werden. Diese werden im Interoperabilitätsverzeichnis (§ 385 SGB V) verankert.
Frist-Warnung: Patientenportal-Abschlag seit 1. Januar 2026
Rechtsgrundlage: KHAG (BGBl. I 2026) i.V.m. § 17b Abs. 1 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz)
Frist: Seit 1. Januar 2026 erhalten Krankenhäuser ohne zertifiziertes Patientenportal einen Abschlag von 0,5 Prozent je stationärem Fall auf ihre DRG-Vergütung.
Handlungsbedarf: Prüfen Sie, ob Ihr Patientenportal die gematik-Zertifizierungsanforderungen erfüllt (digitale Terminbuchung, digitale Anamnese, Befundzugang, ePA-Anbindung). Beauftragen Sie den Zertifizierungsprozess bei der gematik, falls noch nicht erfolgt.
Bei Nichtbeachtung: Der Abschlag wird automatisch von der Vergütung je stationärem Fall abgezogen. Bei 30.000 Fällen/Jahr und durchschnittlich 4.000 Euro DRG-Erlös entspricht das einem jährlichen Verlust von ca. 600.000 Euro.
Interesse compliance
Patientenportal-Abschlag (0,5 % je stationären Fall): Gilt ab 1. Januar 2026 für Krankenhäuser ohne zertifiziertes Patientenportal. Prüfen Sie, ob Ihr Patientenportal die KHAG-Anforderungen erfüllt. Interoperabilitätsstandards: Bis September 2026 sind neue verbindliche Standards zu erwarten. ISiK Stufe 3 ist bereits Pflicht bis 30. Juni 2026. Transformationsfonds: Antragsstellung für Fördermittel ab 2026 möglich, Koordinierung über Länder und GKV-Spitzenverband.
Digitale Umsetzung der Reform: Interoperabilität, Telemedizin, Transformationsfonds
Das KHAG baut auf dem KHZG auf. Während das KHZG einmalige Investitionen förderte, setzt das KHAG dauerhaftere strukturelle Anreize und Pflichten.
Technische Details
Interoperabilitätspflichten
Das KHAG verpflichtet Krankenhäuser zur Umsetzung verbindlicher Interoperabilitätsstandards. Diese werden konkret im Interoperabilitätsverzeichnis der gematik (§ 385 SGB V) verankert. Für den Krankenhausbereich ist vor allem ISiK (Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern) relevant:
ISiK Stufe 3: Pflicht bis 30. Juni 2026 (enthält Module Dokumentenaustausch und Medikation)
ISiK Stufe 5: Veröffentlicht Juli 2025, Pflichttermin noch offen
Frist-Warnung: ISiK Stufe 3 Pflicht bis 30. Juni 2026
Rechtsgrundlage: § 371 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 373 SGB V (PDSG, BGBl. I 2020 Nr. 46); Spezifikation durch gematik gemäß § 373 Abs. 2 SGB V
Frist: Bis 30. Juni 2026 müssen informationstechnische Systeme in Krankenhäusern (KIS) die Anforderungen der ISiK Stufe 3 erfüllen. Pflichtmodule: Basismodul, Dokumentenaustausch, Medikation, Vitalparameter und Sicherheit Stufe 3.
Handlungsbedarf: Leistungserbringer sind verpflichtet, nur KIS-Systeme einzusetzen, die das ISiK-Bestätigungsverfahren der gematik erfolgreich durchlaufen haben. Beauftragen Sie Ihren KIS-Hersteller, den Bestätigungsstatus für ISiK Stufe 3 nachzuweisen. Systeme ohne Bestätigung dürfen nach Ablauf der Frist nicht mehr für den interoperablen Datenaustausch eingesetzt werden.
Bei Nichtbeachtung: Krankenhäuser, die nicht konforme Systeme betreiben, können im Rahmen der KHAG-Interoperabilitätsprüfung mit Fördermittelkürzungen belegt werden.
Klinik-Integration: KHAG-Pflichten für die IT-Abteilung
Das KHAG schafft zwei unmittelbare IT-Handlungsfelder für Krankenhäuser.
1. Patientenportal-Abschlag vermeiden (wirkt ab 1. Januar 2026):
Der Abschlag von 0,5 % je stationären Fall läuft bereits. Prüfen Sie, ob Ihr Patientenportal die gematik-Zertifizierungsanforderungen erfüllt. Pflichtfunktionen: digitale Aufnahme/Anamnese, Terminbuchung, Befundzugang, ePA-Datenübermittlung. Systeme wie m.Doc, Dedalus Portal oder Patientus bieten KHAG-konforme Lösungen; die Integration ins KIS (ADT-Schnittstelle, HL7 v2 ADT^A01/A04) ist sicherzustellen.
2. ISiK Stufe 3 bis 30. Juni 2026:
ISiK Stufe 3 ist eine Pflicht nach § 373 SGB V, die durch das KHAG weiter gestärkt wird. Pflichtmodule: Basis, Dokumentenaustausch, Medikation, Vitalparameter/Messpunkte. Ihr KIS-Hersteller muss eine gematik-Bestätigung für Stufe 3 vorweisen. NEXUS, Dedalus (ORBIS), Meierhofer und weitere haben Stufe-3-Zertifizierungen; prüfen Sie den Stand für Ihr System. Die bis September 2026 geplanten neuen Mindestanforderungen (KHAG § X) werden auf ISiK aufbauen und sind im Interoperabilitätsverzeichnis (INA) zu verfolgen.
Dev Quickstart: ISiK Stufe 3 FHIR REST-Konformitätsprüfung
# ISiK Basismodul: Patienten-Ressource abrufen (Pflichtendpunkt)GET https://<KIS-FHIR-Endpoint>/Patient?identifier=<IKNR-oder-Patientennummer>Accept: application/fhir+json# ISiK Modul Dokumentenaustausch: DocumentReference suchenGET https://<KIS-FHIR-Endpoint>/DocumentReference?patient=<patient-id>&status=currentAccept: application/fhir+json# ISiK Modul Medikation: MedicationStatement abfragenGET https://<KIS-FHIR-Endpoint>/MedicationStatement?subject=<patient-id>Accept: application/fhir+json
Auth: ISiK Sicherheit Stufe 3 (OAuth 2.0 + SMART on FHIR, konfigurierbar je KIS-Hersteller)
Pflichtmodule ab 30. Juni 2026: Basis, Dokumentenaustausch, Medikation, Vitalparameter
Die KHAG-Interoperabilitätsstandards werden im Interoperabilitaetsverzeichnis des Kompetenzzentrums Interoperabilität (KIG) verankert. Hersteller sollten die Veröffentlichungen des KIG zur ISiK-Roadmap und zu neuen Themen der IOP-Roadmap 2026/2027 im Blick behalten. Die IOP-Roadmap wurde im März 2026 für die Jahre 2026 und 2027 veröffentlicht. Laufende Arbeitsgruppen: Patientenportale (aktiv), Medizinische Register (in Vorbereitung).
Patientenportal-Anforderungen
Das KHAG knüpft den Abschlag an das Fehlen eines zertifizierten Patientenportals. Die gematik definiert, welche Funktionen ein Patientenportal für die Zertifizierung erfüllen muss. Typischerweise umfasst das:
Das KHAG fördert telemedizinische Verbundlösungen zwischen Krankenhäusern. Konkret werden Netzwerke unterstützt, in denen spezialisierte Zentren kleinere Häuser bei der Versorgung komplexer Fälle (z.B. Schlaganfall, Intensivmedizin) telemedizinisch unterstützen. Technische Grundlage sind TI-Messenger, Videokonsultationssysteme und FHIR-basierter Dokumentenaustausch.
Verknüpfungen
KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: strukturelle Grundlage der Reform)
KHZG (Vorgänger-Fördergesetz, 4,3 Mrd. Euro für Digitalisierung)
ISiK (Interoperabilitätsstandard für KIS, durch KHAG weiter gestärkt)