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TI-Pauschale

Die TI-Pauschale ist eine monatliche Vergütung, die Arztpraxen und andere Leistungserbringer von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten, um die laufenden Kosten für Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur zu decken.

Erklärt für Einsteiger

Eine Arztpraxis braucht bestimmte Technik, um an das digitale Gesundheitsnetz (die Telematikinfrastruktur) angeschlossen zu sein: einen Konnektor, Kartenlesegeräte, Ausweise für Arzt und Praxis, und verschiedene Programme. Das alles kostet Geld. Die TI-Pauschale ist der Betrag, den die Krankenkassen der Praxis jeden Monat überweisen, damit sie diese Kosten nicht selbst tragen muss. Wer die nötigen Geräte und Programme nicht nutzt, bekommt weniger.

Überblick

Die TI-Pauschale wurde durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eingeführt und gilt seit dem 1. Juli 2023. Sie löste das vorherige System aus separaten Einmal- und Betriebskostenerstattungen ab und fasst die Finanzierung der TI-Infrastruktur in einer einheitlichen Monatspauschale zusammen.

Die Pauschale ist im EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab) verankert und wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt. Sie passt sich jährlich an den aktuellen Orientierungswert an: Zum 1. Januar 2026 stieg sie um 2,8 Prozent entsprechend dem neuen Orientierungswert von 12,7404 Cent.

Höhe 2026

Die Pauschale staffelt sich nach der Praxisgröße (Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten in der Praxis):

PraxisgrößeMonatliche TI-Pauschale (ab 01.01.2026)
1-3 Ärzte/Psychotherapeuten (TI-Pauschale 1)263,62 Euro
10-12 Ärzte/Psychotherapeuten390,80 Euro
13-15 Ärzte/Psychotherapeuten422,50 Euro
16-18 Ärzte/Psychotherapeuten454,20 Euro

Für kleinere Praxen, Einzelpraxen und Praxen mit wenigen Ärztinnen und Ärzten gilt die TI-Pauschale 1 in Höhe von 263,62 Euro.

Voraussetzungen für den vollen Anspruch

Um die volle TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen sowohl die erforderlichen Komponenten betreiben als auch die verpflichtenden TI-Anwendungen aktiv nutzen:

Komponenten:

Pflichtanwendungen:

Abzüge bei fehlenden Anwendungen

Praxen, die einzelne Pflichtanwendungen nicht in der aktuell geforderten Version nachweisen können, erhalten Abzüge von der TI-Pauschale. Das System schafft damit einen wirtschaftlichen Anreiz für die vollständige TI-Nutzung.

Praxis-Tipp: Volle Pauschale sichern, Abzüge vermeiden

Fehlt eine Pflichtanwendung: Sie erhalten nur noch 50 % der Pauschale (also ca. 131 Euro statt 263,62 Euro für Einzelpraxen). Fehlen zwei oder mehr Anwendungen: Die Pauschale entfällt vollständig.

Checkliste für Ihre Praxis:

  1. ePA-Modul im PVS aktiv und in aktueller Version? Apotheken: ePA-Nachweis bis Ende 2025 erforderlich, sonst Kürzung ab 2026.
  2. KIM-Adresse eingerichtet und im Verzeichnisdienst (VZD) eingetragen?
  3. E-Rezept und eAU aktiv genutzt?
  4. HBA- und SMC-B-Ablaufdaten prüfen. Neue Ausweise haben eine Vorlaufzeit von 4-6 Wochen.

In Ihrer Praxis bedeutet das: Prüfen Sie einmal pro Quartal den Status aller TI-Komponenten und Anwendungen. Ihre KV informiert Sie über fehlende Nachweise.

Technische Details

Abrechnung und Auszahlung

Praxis-Tipp: Pauschale kommt automatisch, Nachweise aber nicht

Die TI-Pauschale wird monatlich von Ihrer KV ausgezahlt. Sie müssen keine Leistung pro Patient abrechnen. Aber: Die KV prüft technische Verbindungsdaten und Nutzungsnachweise. Stimmen diese nicht, wird die Pauschale still gekürzt.

Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Ihren IT-Dienstleister beauftragen, alle Verbindungsnachweise des Konnektors zu dokumentieren.
  2. Prüfen, ob Ihr PVS automatisch Nutzungsdaten an die KV übermittelt.
  3. Bei Kürzungen: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Auszahlung einlegen.

Die TI-Pauschale wird nicht über die reguläre EBM-Fallabrechnung vergütet, sondern als eigene Pauschale außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) gewährt. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlt sie monatlich direkt an die Praxis aus, ohne dass eine Leistungsabrechnung pro Patient erforderlich ist.

Grundlage für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen sind die technischen Verbindungsdaten der TI-Komponenten (z.B. Verbindungsnachweis des Konnektors zum VPN-Zugangsdienst) sowie der Nachweis der Nutzung der einzelnen Fachdienste.

Abgrenzung: TI-Gateway-Praxen

Für Praxen, die keinen klassischen Konnektor betreiben, sondern über ein TI-Gateway auf die TI zugreifen, gelten eigene Pauschalen. Das TI-Gateway ersetzt den stationären Konnektor und ermöglicht Cloud-basierten TI-Zugang. Die Pauschalen sind strukturell vergleichbar, berücksichtigen aber die unterschiedliche Kostenstruktur des Gateway-Betriebs.

Verhältnis zum EBM

Die TI-Pauschale ist als eigenständige EBM-Position konzipiert. Der Bewertungsausschuss (paritätisches Gremium aus KBV und GKV-Spitzenverband) beschließt die Höhe der Pauschale und passt sie jährlich an. Die Anpassung folgt dem Orientierungswert, der ebenfalls jährlich neu festgesetzt wird.

Verknüpfungen

  • Telematikinfrastruktur (Infrastruktur, für die die Pauschale gezahlt wird)
  • EBM (Regelwerk, in dem die TI-Pauschale verankert ist)
  • Kassenaerztliche-Vereinigung (zahlt die TI-Pauschale aus)
  • KBV (verhandelt die TI-Pauschale im Bewertungsausschuss)
  • GKV-Spitzenverband (verhandelt die TI-Pauschale im Bewertungsausschuss)
  • Bewertungsausschuss (beschließt Höhe und Bedingungen der TI-Pauschale)
  • Konnektoren (Pflichtkomponente für den vollen Anspruch)
  • Kartenterminal (Pflichtkomponente für den vollen Anspruch)
  • SMC-B (Pflichtkomponente für den vollen Anspruch)
  • HBA (Pflichtkomponente für den vollen Anspruch)
  • TI-Gateway (Alternative zu Konnektor; eigene Pauschalenregelung)
  • E-Rezept (Pflichtanwendung für vollen Pauschalenanspruch)
  • ePA (Pflichtanwendung für vollen Pauschalenanspruch)
  • KIM (Pflichtanwendung für vollen Pauschalenanspruch)

Quellen