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E-Rezept

Das E-Rezept ist die digitale Form der ärztlichen Verordnung. Seit dem 1. Januar 2024 ist es für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend.

Erklärt für Einsteiger

Früher hat der Arzt ein Rezept auf einen rosa Zettel geschrieben, und du hast den Zettel zur Apotheke gebracht. Jetzt macht der Arzt das digital: Er erstellt das Rezept am Computer, unterschreibt es elektronisch, und es wird auf einen sicheren Server geschickt. In der Apotheke steckst du einfach deine Gesundheitskarte ein, und die Apotheke kann dein Rezept abrufen. Oder du nutzt die E-Rezept-App auf deinem Handy.

Überblick

Laut dem TI-Atlas 2025 (gematik / IGES Institut, veröffentlicht 24. November 2025, Befragung von über 6.600 Einrichtungen und 1.400 Bürgerinnen und Bürgern) halten 90 Prozent der GKV-Versicherten das E-Rezept für sinnvoll, und 87 Prozent sind damit zufrieden.

Das E-Rezept wird digital erstellt, signiert und kann auf drei Wegen eingelöst werden:

  1. eGK einstecken in der Apotheke
  2. E-Rezept-App von gematik auf dem Smartphone (braucht NFC-fähiges Handy und Gesundheitskarten-PIN)
  3. Papierausdruck mit Sammelcode (Datamatrix-Code)

Gültigkeit

  • 28 Tage für Erstattung durch die Krankenkasse
  • Danach noch als Selbstzahler-Rezept einlösbar (bis zu 3 Monate nach Ausstellung)
  • Eingelöste Rezepte werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht
  • Nicht eingelöste Rezepte werden 10 Tage nach Ablauf gelöscht

Was ist schon live?

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Pflicht)
  • Selbstzahler-Rezepte
  • Zytostatika-Zuweisungen an Apotheken
  • Rezepte für Privatversicherte
  • DiGA-Verordnungen (Digitale Gesundheitsanwendungen, seit Oktober 2025)

Was kommt noch?

  • Wave-10-Anschluss an MyHealth@EU (H1/2027): Deutschland plant die grenzüberschreitende E-Rezept-Einlösung im EU-Ausland über den NCPeH. Technische Grundlage ist die Spezifikation gemF_eRp_EU V1.0.0 (NCPeH_24_2, März 2025). Der Produktivstart wurde laut OneRoadmap Q1/2026 auf H1/2027 verschoben (zuvor 2026 geplant). Seit 25. Februar 2026 kann Österreich als erster Staat EU-E-Rezepte aus anderen Mitgliedstaaten (zunächst Tschechien) einlösen.
  • E-Rezept-Anforderung und Übermittlung via KIM
  • T-Rezepte (teratogene Stoffe, z.B. Lenalidomid): Spezifikation seit August 2025 veröffentlicht, Rollout-Start 2027 (E-Rezept 27.2/27.4)
  • Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege: Pflicht ab 1. Juli 2026
  • Hilfsmittelverordnungen (Orthesen, Rollstühle etc.): Pflicht ab 1. Juli 2027
  • Heilmittelverordnungen (eVO, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie): Verordner müssen ab 1. Januar 2027 elektronische Heilmittelverordnungen ausstellen. Die TI-Anbindungspflicht für Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden etc.) wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Begründung: Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) ist noch nicht verfügbar. Pflicht zur Einlösung ab 2028.
  • E-BtM-Rezept (Betäubungsmittel): Pilotstart frühestens Q4/2026, verpflichtende Einführung voraussichtlich 2027
  • Grenzüberschreitende Einlösung in der EU

Architektur

Der E-Rezept-Fachdienst ist ein zentraler Dienst in der Telematikinfrastruktur.

Ablauf

  1. Arzt erstellt Verordnung im Praxisverwaltungssystem (PVS)
  2. Verordnung wird mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) via HBA/SMC-B signiert
  3. Verordnung wird über die TI an den E-Rezept-Fachdienst übertragen
  4. Versicherter weist Verordnung der Apotheke zu (per App, eGK oder Ausdruck)
  5. Apotheke ruft Verordnung ab und gibt das Medikament aus

Technische Details

Sicherheit

Jedes E-Rezept trägt eine qualifizierte elektronische Signatur. Apotheken prüfen diese bei der Abgabe. Ein Rezept kann nur einmal eingelöst werden, was Fälschungssicherheit gewährleistet.

Betriebsstabilität und Kritik

Im März 2026 forderte ABDA-Geschäftsführerin Claudia Korf in einem Schreiben an die gematik eine deutlich höhere Ausfallsicherheit der Telematikinfrastruktur. Hintergrund waren mehrere TI-Ausfälle Anfang März 2026, die E-Rezept, ePA und KIM für viele Apotheken und Praxen zeitweise unnutzbar machten. Apotheken, die mangels Offline-Fallback Patienten abweisen mussten, bezifferten den wirtschaftlichen Schaden als erheblich. Am 3. März 2026 gab es zwischen 12:30 und 14:00 Uhr einen weiteren Teilausfall: Bitmarck-Fachdienste und das KBV aAdG-NetG fielen zeitgleich aus, unabhängig vom RISE-TI-Gateway-Ausfall desselben Tages. Dieser Mehrfach-Ausfall-Tag unterstreicht das systemische Konzentrationsrisiko bei wenigen TI-Fachdienst-Anbietern. Der Ausfall gilt als Mitauslöser für den bundesweiten Apothekenstreiktag am 23. März 2026, den die ABDA-Mitgliederversammlung am 25. Februar 2026 beschlossen hatte. Die gematik verwies in ihrer Antwort auf die OneRoadmap mit PoPP und VSDM 2.0 als geplante Stabilitätsverbesserungen.

ApoVWG und Apothekenhonorar

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) regelt unter anderem neue Apothekenstrukturen (Telepharmazie, Filialverbünde) und hat direkte Auswirkungen auf die E-Rezept-Abwicklung. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für den 16. April 2026 terminiert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte bei der ersten Lesung am 27. Februar 2026, dass die geforderte Honorarerhöhung für Apotheken auf 9,50 Euro je Packung nicht im ApoVWG-Gesetzestext steht, sondern über eine separate BMG-Verordnung parallel zum Gesetz kommen soll (voraussichtlich Frühjahr 2026).

Verknüpfungen

  • Verordnungsdaten fließen in die ePA
  • Nutzt Konnektoren für die TI-Anbindung
  • Benachrichtigungen via KIM
  • Einlösung über eGK
  • Einlösung bei Online-Apotheken via CardLink
  • Signatur über SMC-B und HBA
  • Grenzüberschreitende Nutzung via NCPeH (MyHealth@EU)

Quellen