STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium beim RKI (Robert Koch-Institut), das die offiziellen Impfempfehlungen für Deutschland herausgibt.
Erklärt für Einsteiger
Ob Masern, Grippe oder Corona: Wer empfiehlt, welche Impfungen man wann bekommen sollte? In Deutschland ist das die STIKO. Sie besteht aus Medizinerinnen und Medizinern verschiedener Fachgebiete, die sich regelmäßig treffen und auf Basis wissenschaftlicher Studien entscheiden, welche Impfungen für wen sinnvoll und notwendig sind. Ihre Empfehlungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber de facto der Standard in der ärztlichen Praxis.
Überblick
Die STIKO wurde 1972 gegründet und ist beim RKI angesiedelt. Sie besteht aus bis zu 18 ehrenamtlich tätigen Sachverständigen aus den Bereichen Virologie, Mikrobiologie, Infektiologie, Pädiatrie, Innere Medizin, Tropenmedizin und weiteren Fachgebieten. Zusätzlich wirken ständige Gäste aus Bundesbehörden (u.a. BfArM, Bundeswehr, Berufsverbände) beratend mit.
Die STIKO veröffentlicht ihre Empfehlungen einmal jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI. Ergänzend erscheinen unterjährige Beschlüsse zu aktuellen Themen, etwa bei neuen Impfstoffen oder Ausbruchssituationen.
Rechtliche Bedeutung
Die STIKO-Empfehlungen sind keine Rechtsvorschrift, aber sie haben erhebliche Rechtswirkung:
- Nach § 20 IfSG sollen die obersten Landesgesundheitsbehörden die STIKO-Empfehlungen umsetzen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach SGB-V verpflichtet, Impfleistungen nach den STIKO-Empfehlungen zu erstatten.
- Ärztliche Aufklärungspflichten und Haftungsfragen richten sich nach dem aktuellen Stand der STIKO-Empfehlungen.
Patientenrecht: Anspruch auf Kassenimpfungen
Ihre Krankenkasse muss alle Impfungen bezahlen, die die STIKO empfiehlt. Das gilt für alle gesetzlich Versicherten.
Was bedeutet das für mich? Sie müssen für empfohlene Standardimpfungen (z.B. Grippe, Masern, Tetanus) nichts selbst zahlen. Der Arzt rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Was kann ich tun?
- Fragen Sie Ihren Arzt, welche Impfungen für Sie empfohlen sind.
- Zeigen Sie Ihre Krankenkassenkarte (eGK). Die Impfung ist dann kostenlos.
- Holen Sie Ihren Impfausweis mit. So sehen Sie, welche Impfungen schon gemacht wurden.
Wichtig: Niemand kann Sie zu einer Impfung zwingen. Impfungen sind freiwillig. Sie entscheiden selbst.
Impfkalender
Das bekannteste Produkt der STIKO ist der Impfkalender: eine Übersicht aller empfohlenen Standardimpfungen mit Altersangaben und Abständen. Der Impfkalender wird jährlich aktualisiert und unterscheidet zwischen:
- Standardimpfungen: Empfohlen für alle Altersgruppen (z.B. Masern, Tetanus, Influenza)
- Indikationsimpfungen: Empfohlen für bestimmte Risikogruppen (z.B. Pneumokokken für Ältere)
- Reiseimpfungen: Empfohlen für Reisende in bestimmte Regionen
Technische Details
Relevanz für den eImpfpass
Patientenrecht: Impfdaten in der elektronischen Patientenakte
Seit 2025 gibt es eine elektronische Patientenakte (ePA). Ihre Impfdaten können dort gespeichert werden.
Was bedeutet das für mich?
- Ihr Arzt kann Ihre Impfungen in die ePA eintragen.
- Sie sehen Ihren digitalen Impfstatus jederzeit in der App Ihrer Krankenkasse.
- Die ePA zeigt Ihnen, wenn Impfungen fehlen oder aufgefrischt werden müssen.
Sie möchten das nicht? Sie können der ePA jederzeit widersprechen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse oder nutzen Sie deren App.
Im eImpfpass sind die STIKO-Empfehlungen als Referenzterminologie hinterlegt. Das MIO kann auf Basis der eingetragenen Impfungen und des Patientenalters prüfen, ob Impflücken gemäß aktuellem STIKO-Impfkalender bestehen. Die Codierung der Impfstoffe erfolgt über ATC-Code und PZN; die Indikationskodierung nutzt SNOMED-CT-Konzepte.
Verhältnis zu BfArM und Paul-Ehrlich-Institut
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die Bundesbehörde, die Impfstoffe zulässt und überwacht. Die STIKO empfiehlt auf Basis der zugelassenen Impfstoffe. Beide Institutionen kooperieren eng, sind aber organisatorisch getrennt. Das PEI ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums; die STIKO ist ein unabhängiges Beratungsgremium beim RKI.
Die STIKO wurde 1972 beim damaligen Bundesgesundheitsamt (BGA) gegründet. Seit 1994 ist sie beim RKI angesiedelt.
Verknüpfungen
- RKI (Heimatbehörde der STIKO; veröffentlicht das Epidemiologische Bulletin)
- eImpfpass (bildet STIKO-Empfehlungen digital ab)
- IfSG (§ 20 IfSG: gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der STIKO-Empfehlungen)
- SGB-V (Erstattungspflicht der GKV für STIKO-empfohlene Impfungen)
- ATC-Code (Kodierung der empfohlenen Impfstoffe)
- SNOMED-CT (Terminologie für Indikationen im eImpfpass)
- BfArM (Zulassung von Impfstoffen)
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI) (Bundesbehörde für Impfstoffzulassung und -überwachung)
- MIO (Medizinisches Informationsobjekt; eImpfpass nutzt STIKO-Daten)