DVKA
Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) ist die zentrale deutsche Behörde für grenzüberschreitende Krankenversicherungsleistungen in der EU und betreibt den deutschen NCPeH (National Contact Point for eHealth).
Erklärt für Einsteiger
Wenn du als Deutscher im EU-Ausland krank wirst, muss jemand sicherstellen, dass das ausländische Krankenhaus weiß, dass du versichert bist, und dass die Kostenerstattung korrekt läuft. Die DVKA ist die Stelle, die das für Deutschland koordiniert. Sie ist aber auch für die Zukunft wichtig: Sie stellt sicher, dass ein Arzt in Spanien irgendwann deine deutschen Medikamentendaten digital abrufen kann, wenn du das erlaubst.
Überblick
Die DVKA ist eine Verbindungsstelle nach der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Sie ist eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes (seit 1. Juli 2008).
Die DVKA erfüllt folgende Kernaufgaben:
- Verwaltungszusammenarbeit: Koordiniert die Kommunikation zwischen deutschen Krankenkassen und ausländischen Sozialversicherungsträgern (elektronisch über EESSI: Electronic Exchange of Social Security Information)
- Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Koordiniert die Ausstellung und Prüfung der Europäischen Krankenversicherungskarte für ins Ausland reisende GKV-Versicherte
- Rechnungsabrechnung: Stellt sicher, dass Behandlungskosten EU-konform zwischen Ländern abgerechnet werden
- NCPeH-Betrieb: Betreibt den deutschen National Contact Point for eHealth als technischen Gateway für den grenzüberschreitenden Gesundheitsdatenaustausch
Bedeutung für das europäische Gesundheitsdatennetz
Im Kontext des EHDS (European Health Data Space) und von MyHealth@EU ist die DVKA die zentrale operative Stelle für die deutsche Beteiligung an der europäischen eHealth-Infrastruktur.
Technische Details
NCPeH: National Contact Point for eHealth
Der NCPeH ist der technische Knotenpunkt, über den Deutschland am grenzüberschreitenden Gesundheitsdatenaustausch in der EU teilnimmt. Die DVKA betreibt diesen Knotenpunkt.
Der NCPeH verbindet zwei Welten:
- National: Zugang zur deutschen Telematikinfrastruktur, insbesondere zur ePA und zum E-Rezept
- International: Verbindung zur europäischen MyHealth@EU-Infrastruktur
Technisch basiert der NCPeH auf den eHDSI-Spezifikationen (eHealth Digital Service Infrastructure) der Europäischen Kommission. Die Kommunikation zwischen NCPeHs verschiedener Länder erfolgt über standardisierte Web-Services.
MyHealth@EU und Datenaustausch
MyHealth@EU ist die europäische Infrastruktur für grenzüberschreitende Gesundheitsdaten. Sie umfasst aktuell zwei Anwendungsfälle:
- Patient Summary: Eine strukturierte Patientenzusammenfassung (Diagnosen, Allergien, aktuelle Medikamente) im CDA-Format (HL7 CDA Level 3). Wird beim Arztbesuch im EU-Ausland übermittelt, wenn der Patient zustimmt.
- ePrescription: Grenzüberschreitendes Einlösen von E-Rezepten in anderen EU-Ländern. Deutschland plant die Teilnahme an MyHealth@EU für das E-Rezept ab Wave 10 (H1/2027).
Die Datenschutzkontrolle liegt beim Versicherten: Er muss aktiv zustimmen, bevor sein Arzt im Ausland auf die Daten zugreifen kann.
EESSI: Elektronischer Datenaustausch zur sozialen Sicherheit
Neben dem eHealth-Datenaustausch koordiniert die DVKA den EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information). Das ist das EU-System für den administrativen Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern (z.B. Übermittlung von Versicherungszeiten für die Rentenberechnung, Nachweis der Krankenversicherung im Ausland).
EESSI läuft über strukturierte XML-Nachrichten (Structured Electronic Documents, SEDs) und ist von der eHealth-Infrastruktur technisch getrennt.
Interesse compliance
EHDS-Pflichten ab 26. März 2027: Die EHDS-Verordnung (EU 2025/327) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten ab dem 26. März 2027 (zwei Jahre nach Inkrafttreten), Patientenzusammenfassungen und E-Rezepte EU-weit verfügbar zu machen. Labordaten und Bildgebungsdaten folgen zu späteren Zeitpunkten. Deutschland beteiligt sich über die DVKA als NCPeH-Betreiberin. Krankenkassen müssen sicherstellen, dass die Daten ihrer Versicherten für MyHealth@EU abrufbar sind, sofern der Versicherte zustimmt.
Interesse patient
Im EU-Ausland krank? Als gesetzlich Versicherter kannst du die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, um im EU-Ausland behandelt zu werden. Die DVKA koordiniert die Kostenerstattung. Ab 2027 plant Deutschland die Teilnahme an MyHealth@EU für das E-Rezept, sodass du Rezepte aus Deutschland in anderen EU-Ländern einlösen kannst.
EHDS und Weiterentwicklung
Die EHDS-Verordnung (EU 2025/327, in Kraft seit März 2025) baut auf MyHealth@EU auf und weitet den Datenaustausch deutlich aus. Ab dem 26. März 2027 müssen EU-Bürger Patientenzusammenfassungen und E-Rezepte EU-weit abrufen können. Labordaten und Bildgebungsdaten folgen zu späteren Terminen. Die DVKA wird als Betreiberin des NCPeH eine zentrale Rolle bei der deutschen EHDS-Implementierung spielen.
Außerdem enthält der EHDS Regelungen zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke über sogenannte “Health Data Access Bodies”. Für Deutschland wird das BfArM voraussichtlich diese Rolle übernehmen.
Verknüpfungen
- NCPeH (National Contact Point for eHealth; von der DVKA betrieben)
- MyHealthAtEU (europäische Infrastruktur für grenzüberschreitende Gesundheitsdaten)
- EHDS (EU-Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten; DVKA ist zentrale Umsetzungsstelle)
- GKV-Spitzenverband (Auftraggeber der DVKA)
- ePA (Datenquelle für den grenzüberschreitenden Datenaustausch über NCPeH)
- E-Rezept (geplante Nutzung im grenzüberschreitenden Kontext ab Wave 10 (H1/2027))
- Telematikinfrastruktur (nationale Infrastruktur, mit der der NCPeH verbunden ist)
- BfArM (wird voraussichtlich Health Data Access Body unter dem EHDS)