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BSI C5

Der BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) ist ein Anforderungskatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Cloud-Dienstleister. Im deutschen Gesundheitswesen ist er nach § 393 SGB V Pflichtvoraussetzung für die Verarbeitung von Patientendaten in der Cloud.

Erklärt für Einsteiger

Wenn ein Arzt oder ein Krankenhaus Patientendaten nicht auf einem eigenen Server, sondern in der Cloud speichert (z.B. bei einem externen Rechenzentrum), muss dieser Cloud-Anbieter beweisen, dass er sicher und vertrauenswürdig ist. Der BSI C5 ist der Sicherheitscheck, den der Anbieter dafür bestehen muss. Ein unabhängiger Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder IT-Sicherheitsauditor) schaut sich das Rechenzentrum genau an und bestätigt: “Ja, dieser Anbieter erfüllt die Sicherheitsanforderungen.” Erst mit diesem Zertifikat dürfen Gesundheitsdaten dort gespeichert werden.

Überblick

Das BSI veröffentlichte den C5-Katalog erstmals im Jahr 2016 und aktualisierte ihn 2020 (C5:2020). Er definiert Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Diensten in 17 Themenbereichen, darunter Organisationssicherheit, Identitäts- und Zugriffsmanagement, Datensicherheit und Incident Management.

Der C5 ist im Prinzip eine Erweiterung des internationalen Standards IEC 27001 um cloudspezifische Anforderungen. Er unterscheidet sich von ISO 27001 dadurch, dass er explizit auf Cloud-Umgebungen zugeschnitten ist und Transparenzanforderungen zur Offenlegung von Lieferketten, Subunternehmern und geografischen Standorten enthält.

Gesetzliche Pflicht nach § 393 SGB V

Durch das DigiG (Digital-Gesetz 2024) wurde in § 393 SGB V festgelegt, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) Patientendaten nur bei Cloud-Dienstleistern mit gültigem C5-Testat verarbeiten dürfen.

Die Übergangsfristen laut § 393 SGB V:

  • Typ-1-Testat: Pflicht bis 1. Juli 2024 (Eignung des Kontrollsystems zum Stichtag)
  • Typ-2-Testat: Pflicht bis 1. Juli 2025 (Wirksamkeitsprüfung über einen Prüfzeitraum)

C5-Pflicht für Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen

Seit 1. Juli 2025 ist das C5-Typ-2-Testat für alle Cloud-Dienstleister Pflicht, bei denen Leistungserbringer Patientendaten verarbeiten (§ 393 SGB V i.d.F. des DigiG). Das Testat muss auf Anfrage vorgelegt werden. Prüfen Sie bei Ihrem Cloud-Anbieter: Liegt ein gültiges Typ-2-Testat für die deutschen Rechenzentrumsregionen vor? Für ePA-Aktensystembetreiber, DiGA-Hersteller mit Cloud-Backend und KIS-Anbieter mit Cloud-Hosting ist das Testat keine Option, sondern gesetzliche Pflicht.

Technische Details

Typ-1-Testat und Typ-2-Testat

Der BSI C5 sieht zwei Prüfungsarten vor:

Typ-1-Testat (Design-Prüfung):

  • Prüft, ob das Kontrollsystem des Cloud-Anbieters zum Stichtag angemessen gestaltet ist.
  • Bewertet: Existenz und Beschreibung der Sicherheitskontrollen.
  • Gilt als erster Schritt. Kein Nachweis der tatsächlichen Wirksamkeit.

Typ-2-Testat (Wirksamkeitsprüfung):

  • Prüft, ob die Sicherheitskontrollen über einen definierten Zeitraum (mindestens 6 Monate) wirksam betrieben wurden.
  • Stärker als Typ-1: Nachweis der operativen Umsetzung über Zeit.
  • Entspricht in etwa einem SOC 2 Type 2 Audit (amerikanisches Pendant).

Prüfbereiche des C5

Der C5:2020 deckt 17 Themenbereiche ab:

  • Organisationssicherheit (OIS)
  • Sicherheitsrichtlinien (SP)
  • Identitäts- und Zugriffsmanagement (IDM)
  • Kryptografie und Schlüsselmanagement (KRY)
  • Kommunikationssicherheit (KOS)
  • Portabilität und Interoperabilität (PI)
  • Verfügbarkeit (AVL)
  • Datensicherheit (DSI)
  • Trennung und Isolation (TI)
  • Physische Sicherheit (PHS)
  • Incident Management (INC)
  • Business Continuity Management (BCM)
  • Lieferantenmanagement (SSO)
  • Compliance und Datenschutz (COS)
  • Produktsicherheit (PS)
  • Sicherheitsnachweise (SN)
  • Transparenzinformationen (TRI)

Verhältnis zu anderen Standards

Der C5 ergänzt bestehende Standards:

  • ISO/IEC 27001: Der C5 baut darauf auf. Ein C5-Testat setzt in der Regel eine bestehende ISO-27001-Zertifizierung voraus oder schließt deren Anforderungen ein.

Technischer Einstieg: C5-Testat beantragen

Der C5 ist kein Selbst-Assessment, sondern eine externe Prüfung durch akkreditierte Wirtschaftsprüfer oder IT-Sicherheitsauditoren. Der Ablauf: (1) Scope festlegen (welche Cloud-Dienste, welche Standorte), (2) Typ-1-Audit für Design-Prüfung beauftragen, (3) Typ-2-Audit nach mindestens 6 Monaten Betrieb. Das BSI veröffentlicht keine öffentliche Liste akkreditierter Prüfer. Akkreditierte Prüfer sind bei der DAkkS registriert. Hyperscaler (AWS, Azure, Google Cloud) veröffentlichen ihre C5-Testate für deutsche Regionen auf eigenen Compliance-Portalen. Spezifische Gesundheits-Cloud-Anbieter müssen das Testat direkt vorlegen.

  • SOC 2: Amerikanisches Pendant. Einige Prüfer bieten kombinierte C5/SOC-2-Prüfungen an, um doppelten Aufwand zu reduzieren.
  • BSI IT-Grundschutz: Ergänzender Standard des BSI für den öffentlichen Sektor.

Anbieter mit C5-Testat

Das BSI führt keine öffentliche Liste zugelassener Anbieter. Cloud-Anbieter müssen das Testat auf Anfrage vorlegen. Große Hyperscaler (AWS, Microsoft Azure, Google Cloud) haben C5-Testate für ihre deutschen Rechenzentrumsregionen erworben. Spezialisierte Gesundheits-Cloud-Anbieter (z.B. für ePA-Aktensysteme) müssen das Testat ebenfalls nachweisen.

Relevanz für die TI und ePA

  • Aktensystembetreiber der ePA sind Cloud-Anbieter und benötigen das C5-Testat.
  • Hersteller von DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen), die Daten in der Cloud speichern, müssen C5-konform sein.
  • Das Testat ist keine einmalige Prüfung: Es muss regelmäßig erneuert werden (in der Regel jährlich für das Typ-2-Testat).

Verknüpfungen

  • BSI (herausgebende Behörde; definiert und pflegt den C5-Katalog)
  • DigiG (Digital-Gesetz 2024; schreibt C5-Pflicht in § 393 SGB V fest)
  • ePA (Aktensystembetreiber müssen C5-Testat vorweisen)
  • DiGA (DiGA-Hersteller mit Cloud-Infrastruktur benötigen C5-Testat)
  • SGB V (§ 393 SGB V: gesetzliche Grundlage der C5-Pflicht)
  • DSGVO (C5-Testat ergänzt DSGVO-Compliance, ersetzt sie aber nicht)

Quellen