BMP
Der BMP (Bundeseinheitlicher Medikationsplan) ist der papierbasierte Medikationsplan für Kassenpatienten in Deutschland. Er wurde 2016 als DIN-A4-Ausdruck mit maschinenlesbarem QR-Code eingeführt und ist der unmittelbare Vorläufer des digitalen elektronischen Medikationsplans (eMP).
Erklärt für Einsteiger
Stell dir vor, du nimmst fünf Medikamente von drei verschiedenen Ärzten. Kein Arzt kennt das vollständige Bild. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan ist ein DIN-A4-Zettel, auf dem alle deine Medikamente übersichtlich stehen, mit einem QR-Code, den jeder Arzt und jede Apotheke einscannen kann. So sieht jeder auf einen Blick, was du nimmst. Er war die erste verbindliche Form des Medikationsplans in Deutschland, bevor alles digital wurde.
Überblick
Der BMP wurde zum 1. Oktober 2016 eingeführt, als Rechtsgrundlage gilt § 31a SGB V. Seitdem haben Patienten mit mindestens drei verschreibungspflichtigen Dauermedikamenten Anspruch auf die Erstellung, Aktualisierung und Aushändigung eines BMP durch ihren Arzt. Apotheken sind verpflichtet, auf Wunsch den BMP zu aktualisieren.
Interesse patient
Wenn Sie drei oder mehr Dauermedikamente einnehmen, haben Sie das Recht, von Ihrem Arzt einen Medikationsplan zu verlangen. Der Plan listet alle Ihre Medikamente mit Dosierung und Hinweisen auf einem DIN-A4-Blatt auf. Sie können ihn in jeder Arztpraxis und Apotheke vorzeigen. Ab März 2026 gibt es auch den digitalen Medikationsplan in der ePA-App: Fragen Sie Ihren Arzt, ob Ihre Medikamente bereits digital in die ePA eingetragen sind.
Der BMP basiert auf einer gemeinsamen Vereinbarung von KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung), Bundesärztekammer (BÄK) und ABDA (Deutscher Apothekerverband). Die technische Spezifikation (Anlage 3 der Vereinbarung) definiert Inhalt, Format und Codierung des QR-Codes.
Inhalt
Ein BMP enthält:
- Patientenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum)
- Pro Medikament: Handelsname, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Dosierungsschema und Dosierungshinweis
- Freitextfelder für klinische Hinweise (z.B. Allergien, Hinweise zur Einnahme)
- QR-Code mit denselben Daten in maschinenlesbarer Form
- Ausstellende Arztpraxis
Verhältnis zum elektronischen Medikationsplan
Der BMP und der eMP koexistieren übergangsweise:
| Merkmal | BMP | eMP |
|---|---|---|
| Form | Papier (DIN A4) | Digital in der ePA |
| Einführung | Oktober 2016 | März 2026 |
| Träger | Papier, kann auf eGK gespeichert werden | ePA-Aktensystem |
| Aktualisierung | Manuell durch Arzt oder Apotheke | Automatisch durch E-Rezept-Daten |
| Maschinenlesbarkeit | QR-Code | FHIR R4 |
Die gematik-Spezifikation gemInfo_Überführung_BMP_in_eMP beschreibt, wie bestehende BMP-Daten in das FHIR-basierte Format des eMP überführt werden. Arztpraxen, die den BMP bisher auf der eGK gespeichert haben, können die Daten damit in die neue Umgebung migrieren.
Technische Details
QR-Code-Format
Der QR-Code des BMP enthält die Medikationsdaten nach der Spezifikation in Anlage 3 der KBV/BÄK/ABDA-Vereinbarung. Das Format ist ein strukturiertes Textformat mit definierten Trennzeichen, kein FHIR oder XML. Es erlaubt die Codierung von maximal 40 Medikamentenpositionen in einem einzelnen QR-Code.
Primärsysteme (PVS, AVS) können den QR-Code einlesen und automatisch die enthaltenen Medikationsdaten in das Patientenstammdatensystem übernehmen. Der Arzt prüft die importierten Daten und ergänzt oder korrigiert sie bei Bedarf.
Speicherung auf der eGK
Neben dem Papierausdruck konnte der BMP auf dem Chip der eGK gespeichert werden. Das erforderte eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur und den Konnektor in der Praxis. Die Speicherung auf der eGK setzte sich in der Praxis weniger durch als der Papierausdruck.
Interesse compliance
Arztpraxen und Apotheken sind weiterhin verpflichtet, den BMP auf Anfrage zu erstellen und auszuhändigen (§ 31a SGB V). Die Pflicht entfällt nicht durch die Einführung des eMP. Solange nicht alle Patienten die ePA aktiv nutzen, bleibt der Papier-BMP ein notwendiger Parallelweg. PVS-Hersteller sind verpflichtet, die BMP-Erstellung und den QR-Code-Export weiterhin zu unterstützen.
Ab dem Rollout des digitalen eMP im März 2026 wird die eGK-Speicherung des BMP durch den Medication Service des ePA-Aktensystems abgelöst. Der eMP ist vollständig FHIR-basiert und erlaubt automatische Aktualisierung durch Dispensierdaten aus dem E-Rezept-Fachdienst.
Abgrenzung zum Notfallausweis
Der BMP ist kein Notfallausweis. Der Notfalldatensatz (NFD) enthält kritische Informationen (Allergien, Diagnosen, aktuelle Medikation) für Notfallsituationen und wird auf der eGK gespeichert. Der BMP listet dagegen alle Dauermedikamente vollständig auf und ist für die reguläre Versorgung gedacht, nicht nur für Notfälle. Beide können parallel existieren.
Verknüpfungen
- eMP (digitaler Nachfolger des BMP in der ePA)
- eGK (Chipkarte; konnte BMP-Daten speichern)
- AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit; BMP ist ein AMTS-Instrument)
- KBV (Ko-Herausgeberin der BMP-Spezifikation)
- ABDA (Ko-Herausgeberin der BMP-Spezifikation)
- Bundesaerztekammer (Ko-Herausgeberin der BMP-Spezifikation)
- SGB V (§ 31a: gesetzlicher Anspruch auf den Medikationsplan)
- ePA (Nachfolge-Plattform für den digitalen Medikationsplan)
- E-Rezept (Dispensierdaten fließen automatisch in den eMP ein)
- FHIR (Datenformat des eMP, der den BMP ablöst)
- PVS (Primärsystem; erstellt und liest den BMP QR-Code)
- NFDM (Notfalldatensatz; ergänzendes Dokument auf der eGK)