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Transformationsfonds

Der Transformationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro (2026 bis 2035), das Krankenhäuser bei der Strukturreform und Digitalisierung unterstützt.

Erklärt für Einsteiger

Stell dir vor, die deutschen Krankenhäuser sollen in den nächsten zehn Jahren von Grund auf modernisiert werden: weniger, aber besser ausgestattete Häuser, mehr Spezialisierung, mehr digitale Verbindungen. Das kostet viel Geld. Der Transformationsfonds ist ein gigantischer Topf, aus dem diese Modernisierung finanziert wird. Krankenhäuser stellen Anträge über ihr Bundesland, das Bundesland reicht sie weiter, und am Ende kommen Mittel für neue IT-Systeme, Telemedizin-Netzwerke und den Anschluss ans medizinische Datennetz zurück.

Überblick

Der Transformationsfonds wurde mit dem KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) geschaffen. Er trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Das KHAG (Krankenhausreformanpassungsgesetz) soll diesen Rahmen weiter anpassen; der Bundesrat soll am 27. März 2026 darüber abstimmen.

Finanzierungsvolumen und -quellen

Das Gesamtvolumen beträgt bis zu 50 Milliarden Euro über zehn Jahre (2026 bis 2035). Laut geltendem KHVVG-Recht finanziert sich der Fonds zu je 25 Milliarden Euro aus der GKV-Liquiditätsreserve (Bundesebene) und aus Ländermitteln. Die Finanzierung verteilt sich auf:

  • Bundesebene: 25 Milliarden Euro aus der GKV-Liquiditätsreserve (geltende KHVVG-Regelung)
  • Länderebene: Die Bundesländer reichen Anträge ein und ko-finanzieren Projekte. Krankenhäuser müssen mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen

Geplante Anpassung durch KHAG (noch nicht in Kraft): Das KHAG sieht vor, die Bundesfinanzierung auf Infrastrukturreserven zu verlagern, um die GKV zu entlasten. Diese Änderung wird erst mit Bundesrat-Beschluss am 27. März 2026 wirksam, sofern das Gesetz verabschiedet wird.

Verhältnis zum KHZG

Der Transformationsfonds ist der Nachfolger und die Erweiterung des KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz, 2021-2025). Das KHZG stellte 4,3 Milliarden Euro für digitale Klinikprojekte bereit. Der Transformationsfonds ist deutlich größer und umfasst nicht nur Digitalisierung, sondern auch Strukturreform (Zusammenlegung, Spezialisierung, Schließungen).

Interesse compliance

Die Antragsphase läuft seit Januar 2026. Anträge stellen ausschließlich die Bundesländer über ein digitales Portal des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Krankenhäuser beantragen Fördermittel direkt bei ihrem Bundesland. Digitale Investitionen müssen bestimmten Fördertatbeständen zugeordnet werden. Für Fördertatbestand 5 (Patientenportale) ist ein zertifiziertes Patientenportal Voraussetzung. Krankenhäuser ohne zertifiziertes Patientenportal zahlen seit 1. Januar 2026 einen Abschlag von 0,5 Prozent je Abrechnungsfall (Regelung des KHAG).

Frist-Warnung: Digitalisierungsabschlag ab 1. Januar 2026

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 KHSFV (Krankenhaus-Strukturfonds-Verordnung) i.V.m. § 6 Abs. 4 KHEntgG Frist: Seit 1. Januar 2026 werden Krankenhäuser, die bestimmte digitale Dienste nicht bereitgestellt haben, mit einem Abschlag je Abrechnungsfall belegt. Abschlagshöhe: 0,5 % für fehlendes Patientenportal (FTB 2), 0,6 % für fehlende digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 3), weitere Abschläge für FTB 4 bis 6; maximaler Gesamtabschlag 2,0 % je DRG-Fall. Handlungsbedarf: Krankenhäuser müssen prüfen, welche der fünf digitalen Dienste nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 KHSFV zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen worden sind. Für 2026 genügt der Nachweis der beauftragten Implementierung. Ab dem Stichtag 31. Dezember 2027 ist die tatsächliche Nutzung nachzuweisen.

Förderfähige Maßnahmen

Der Transformationsfonds unterscheidet mehrere Fördertatbestände:

  1. Zusammenlegung von Standorten: Fusionen und Schließungen von Krankenhäusern mit Verlagerung von Leistungen
  2. Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger: Ambulantisierung von Klinikleistungen
  3. Telemedizin-Netzwerke: Einschließlich robotergestützter Fernchirurgie, Telekonsil und sektorenübergreifender Vernetzung
  4. Spezialisierungszentren: Aufbau von Zentren für seltene und komplexe Erkrankungen
  5. Patientenportale und Digitalisierung: Krankenhausinformationssysteme (KIS), ISiK-konforme Schnittstellen, Interoperabilität, IT-Sicherheit, TI-Anbindung

TI-Anbindung explizit förderfähig: Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (einschließlich KIM, ePA-Anbindung, SMC-B-Einführung) fällt unter Fördertatbestand 3 und 5. ISiK-konforme KIS-Systeme sind Voraussetzung für bestimmte Tatbestände.

Klinik-Integration: Förderanträge für KIS und TI-Infrastruktur

ISiK-Konformität prüfen (Fördertatbestand 5): Geförderte Digitalisierungsprojekte setzen ISiK-konforme KIS voraus. Prüfen Sie, ob Ihr System (SAP IS-H, Orbis/Dedalus, iMedOne oder andere) die ISiK-Stufe 1 (Basismodule: Patient, Fall, Diagnose) bereits zertifiziert hat. ISiK-Stufe 2 mit erweiterten FHIR-Profilen ist für Patientenportal-Förderung zusätzlich relevant. TI-Maßnahmen bündeln: Highspeed-Konnektoren, SMC-B-Rollout, KIM-Anbindung und ePA-KIS-Module sind förderfähige Investitionen. Bündeln Sie diese mit KIS-Projekten in einem Landesantrag, um Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Digitalisierungsabschlag ab 2026: Krankenhäuser ohne zertifiziertes Patientenportal zahlen seit 1. Januar 2026 einen Abschlag von 0,5 Prozent je Abrechnungsfall. Die IT-Abteilung sollte den Status der Zertifizierung gegenüber der Geschäftsführung dokumentieren. Budget und Eigenanteil: Der Eigenanteil des Hauses beträgt mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten. IT-Budget und Förderantrag müssen gemeinsam mit Controlling und Geschäftsführung geplant werden. Erstmalige Auszahlungen sind laut KHAG frühestens ab April 2026 möglich.

Interesse business

Der Transformationsfonds ist das größte IT-Investitionsprogramm im deutschen Krankenhaussektor seit dem KHZG. Für Hersteller von KIS-Systemen, Telemedizin-Plattformen und TI-Komponenten eröffnet das Programm erhebliche Nachfrage von 2026 bis 2035. ISiK-Konformität ist für geförderte Projekte teils Voraussetzung. Das KHVVG definiert 65 bundeseinheitliche Leistungsgruppen, die festlegen, welches Krankenhaus welche Leistungen anbieten darf. Das noch nicht verabschiedete KHAG sieht eine Reduzierung auf 61 vor. Die Leistungsgruppen steuern, welche IT-Infrastruktur wo benötigt wird. Hersteller sollten frühzeitig die Fördertatbestände analysieren und ihre Produkte in Bezug auf ISiK, KIM und TI-Anbindung positionieren.

Technische Details

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren läuft vollständig digital über das Portal des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Nur Bundesländer sind direkt antragsberechtigt, nicht einzelne Krankenhäuser. Krankenhäuser müssen ihre Projekte bei der zuständigen Landesbehörde anmelden, die dann einen Antrag beim BAS stellt.

Ablauf:

  1. Krankenhaus meldet Projekt beim Bundesland an
  2. Bundesland prüft und bündelt Anträge
  3. Bundesland stellt digitalen Antrag beim BAS
  4. BAS prüft Förderfähigkeit und bewilligt Mittel entsprechend des Landesanteils
  5. Abrechnung und Monitoring erfolgen ebenfalls über das BAS

Leistungsgruppen und Struktur

Das KHVVG definiert 65 Leistungsgruppen, nach denen Krankenhäuser klassifiziert werden. Das noch nicht verabschiedete KHAG sieht vor, diese Zahl auf 61 zu reduzieren, sofern der Bundesrat am 27. März 2026 zustimmt. Jedes Bundesland plant, welche Einrichtungen welche Leistungsgruppen erbringen dürfen. Diese Planung bestimmt, wo Investitionen aus dem Transformationsfonds förderfähig sind.

Leistungsgruppen betreffen auch IT-Anforderungen: Wer eine Leistungsgruppe anbieten möchte, muss die dafür nötigen digitalen Infrastrukturen nachweisen.

Klinik-Integration: IT-Nachweis für Leistungsgruppen und ISiK-Zertifizierung

Die Zuordnung zu einer Leistungsgruppe bindet das Krankenhaus an konkrete IT-Anforderungen. Die IT-Abteilung muss diese Nachweise liefern und dokumentieren.

ISiK-Zertifizierung als Voraussetzung: Für geförderte KIS-Projekte (Fördertatbestand 5) ist ISiK-Konformität nachzuweisen. ISiK Stufe 1 definiert FHIR R4-Basisprofile für Patient, Encounter, Condition, Procedure und weitere. Prüfen Sie beim KIS-Hersteller, ob eine ISiK-Zertifizierung (Stufe 1 und 2) vorliegt und für welche Module. Zertifizierungsstatus kann beim gematik-Zulassungsportal abgefragt werden. Telemedizin-Netzwerke (Fördertatbestand 3): Geförderte Telekonsil- und Telemedizin-Infrastrukturen erfordern häufig KIM-Anbindung für den sicheren Dokumentenaustausch zwischen Standorten. Planen Sie KIM-Lizenzen und Konnektor-Kapazitäten mit ein. Redundanz und Verfügbarkeit: Geförderte IT-Infrastrukturen müssen im 24/7-Betrieb verfügbar sein. Planen Sie Hochverfügbarkeit (HA) für Konnektoren und KIS-Server bereits in der Antragsphase mit ein, da nachträgliche Erweiterungen die Förderlogik beeinflussen können.

Frist-Warnung: Transformationsfonds Antragsverfahren

Rechtsgrundlage: § 12a KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) i.d.F. des KHVVG; Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV) Antragsberechtigung: Anträge stellen ausschließlich die Bundesländer über das digitale Portal des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Einzelne Krankenhäuser sind nicht direkt antragsberechtigt. Handlungsbedarf: Krankenhäuser müssen ihre Projekte fristgerecht bei der zuständigen Landesbehörde anmelden, damit das Bundesland einen Antrag beim BAS stellen kann. Versäumt ein Krankenhaus die landesinterne Meldefrist, entfällt der Förderanspruch für das jeweilige Haushaltsjahr. Projekte müssen einem der festgelegten Fördertatbestände zugeordnet und mit einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterlegt werden. Bei Nichtbeachtung: Nicht fristgerecht angemeldete Projekte können im laufenden Haushaltsjahr nicht gefördert werden. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist ausgeschlossen.

Bundesrat-Abstimmung zum KHAG

Der Bundesrat soll dem KHAG am 27. März 2026 zustimmen. Mit einem positiven Beschluss würden die geplanten Anpassungen in Kraft treten: Verlagerung der Bundesfinanzierung auf Infrastrukturreserven und Reduzierung der Leistungsgruppen von 65 auf 61. Bis zum Beschluss gelten die KHVVG-Regelungen unverändert.

Verknüpfungen

  • KHVVG (Grundgesetz des Transformationsfonds)
  • KHAG (Anpassungsgesetz; Bundesrat-Abstimmung vorgesehen für 27. März 2026)
  • KHZG (Vorgänger; 4,3 Milliarden Euro, 2021-2025)
  • KIS (primäres förderfähiges IT-System für Krankenhäuser)
  • ISiK (FHIR-Schnittstelle; Fördervoraussetzung für bestimmte Tatbestände)
  • Telematikinfrastruktur (TI-Anbindung ist explizit förderfähig)
  • KIM (Kommunikationsdienst; Teil der TI-Anbindung)
  • ePA (Krankenhäuser müssen ePA-fähig sein; Fördertatbestand 5)

Quellen