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Der eReferral (elektronische Überweisung) ist eine geplante Funktion der ePA, die die papierbasierte Überweisung von einem Arzt zum nächsten durch einen digitalen, sicheren Prozess über die Telematikinfrastruktur ersetzt.
Erklärt für Einsteiger
Wenn dein Hausarzt dich zum Spezialisten schickt, bekommst du heute einen Zettel: die Überweisung. Du nimmst diesen Zettel mit zur Facharztpraxis. Der Facharzt sieht darauf, warum du überwiesen wurdest. Beim eReferral läuft das digital: Der Hausarzt schickt die Überweisung direkt an die Facharztpraxis, du hast sie auch in deiner Patientenakte. Kein Zettel, keine vergessene Überweisung in der Jackentasche.
Überblick
Der eReferral ist ein zentrales Element der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 11. Februar 2026 vorgestellten Vision für die digitale Primärversorgung. Das Drei-Säulen-Modell sieht die ePA als Koordinationsplattform zwischen:
Der eReferral soll ermöglichen, dass Ärzte Überweisungen direkt über die ePA an Fachärzte übermitteln, ohne Papierformulare. Die Patienten sollen die Überweisung auch in der ePA-App ihrer Krankenkasse einsehen können.
Stand der Umsetzung (März 2026)
Der eReferral ist zum Stand März 2026 noch in der Planungsphase. Es gibt keinen verbindlichen Einführungstermin. Das Vorhaben ist Teil der geplanten GDVG-Gesetzgebung, die in der ersten Jahreshälfte 2026 als Referentenentwurf erwartet wird. Parallel soll eine zentrale Termindatenbank entstehen, die von gematik und Selbstverwaltung betrieben und per Gesetz im Sommer 2026 verankert werden soll.
Frist-Warnung: Kein Handlungsbedarf – eReferral noch ohne Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: Derzeit keine. Die gesetzliche Verankerung ist Teil des geplanten GDVG (Gesundheitsdigitalisierungsversorgungsgesetz); Referentenentwurf erwartet im ersten Halbjahr 2026.
Geltende Pflicht (Übergangslösung): Die Papierüberweisung nach KBV-Muster 6 bleibt bis zur gesetzlichen Einführung des eReferral der verbindliche Standard gemäß § 24 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Vertragsärzte sind verpflichtet, Überweisungen auf Muster 6 auszustellen.
Handlungsbedarf: Stand März 2026 besteht kein Umsetzungsaufwand. Verfolgen Sie die GDVG-Gesetzgebung. Sobald ein Referentenentwurf vorliegt, sind Übergangsfristen für die technische Umsetzung zu erwarten (erfahrungsgemäß 12 bis 24 Monate nach Inkrafttreten).
Interesse compliance
Der eReferral ist noch nicht in Kraft. Es existiert kein verbindlicher Pflichttermin (Stand März 2026). Die gesetzliche Verankerung ist Teil des geplanten GDVG (Referentenentwurf erwartet H1/2026). Praxen müssen noch keine Maßnahmen ergreifen. Die KBV hat Skepsis gegenüber dem Modell geäußert und die Rolle des persönlichen Hausarzt-Patienten-Verhältnisses betont.
Geplante Funktionen
Neben dem eReferral im engeren Sinne (Überweisung Arzt zu Arzt) sind weitere Koordinationsfunktionen im Primärversorgungsmodell geplant:
Termindatenbank: Zentrale Datenbank für Arzttermine, bundesweit betrieben von gematik und Selbstverwaltung, gesetzliche Verankerung Sommer 2026 angestrebt
Ersteinschätzung: Digitale Triage-Funktion, die Patienten in den richtigen Versorgungskanal leitet (ePA, Hausarzt oder 116117)
Abgrenzung zu bestehenden Lösungen
Bereits heute gibt es Wege, Überweisungen elektronisch zu übermitteln:
Keine strukturierten Daten, kein einheitliches Format
eReferral über ePA
In Planung
Noch kein Pflichttermin
Klinik-Integration: eReferral und Krankenhaus-Schnittstellen
Der eReferral ist noch nicht spezifiziert, aber für Krankenhäuser besonders relevant: Kliniken empfangen Überweisungen (stationäre Einweisung, ambulante Spezialambulanz) und stellen ihrerseits Weiterüberweisungen aus. Frühzeitige Planung lohnt sich.
Relevante Eingangskanäle heute: Einweisungen laufen heute per Papier (Muster 2) oder KIM. Eine KIS-seitige KIM-Integration ist die sinnvolle Übergangslösung: Das KIS empfängt strukturierte Einweisungsdaten per KIM und übergibt sie an den Aufnahmeprozess (HL7 v2 ADT^A01).
Notaufnahme: Der eReferral adressiert primär die geplante Überweisung, nicht die Notaufnahme. Notfallpatienten können nicht auf eine digitale Einweisung warten. Die Notaufnahme-Dokumentation läuft weiter über bestehende KIS-Workflows und, ab ISiK Stufe 3, über die FHIR-basierte ISiK-Schnittstelle (Encounter, Condition).
Planung für IT-Leitungen: Beobachten Sie den GDVG-Referentenentwurf (erwartet H1/2026). Wenn der eReferral als FHIR ServiceRequest spezifiziert wird, benötigt das KIS einen entsprechenden Empfangsendpunkt. Das ISiK-Basismodul (Encounter, Patient) ist die wahrscheinliche technische Grundlage für die KIS-seitige Integration von eingehenden eReferrals. Klären Sie mit Ihrem KIS-Hersteller, ob ein eReferral-Empfangsmodul in der Roadmap enthalten ist.
Praxis-Tipp: Was Sie heute schon tun können
Der eReferral ist noch nicht eingeführt. Überweisungen laufen weiter per Papier (Muster 6). Sie müssen nichts ändern.
Wenn Sie bereits KIM nutzen, können Sie Überweisungen als Digitales Muster (DiMu) versenden:
Überweisung im PVS ausfüllen (wie gewohnt).
PDF mit Ihrem eHBA signieren.
Per KIM-Mail an die empfangende Praxis senden.
Voraussetzung: KIM-Account aktiv, eHBA vorhanden, PVS unterstützt DiMu-Funktion. Fragen Sie Ihren PVS-Anbieter, ob DiMu in Ihrer Version bereits enthalten ist.
Für den eReferral über die ePA: Kein Handlungsbedarf jetzt. Verfolgen Sie die GDVG-Gesetzgebung (erwartet H1/2026).
Der eReferral unterscheidet sich von der KIM-basierten Kommunikation dadurch, dass er in die ePA integriert und für den Patienten direkt einsehbar wäre.
Technische Details
Geplante Architektur
Die technische Umsetzung des eReferral ist noch nicht spezifiziert (Stand März 2026). Auf Basis der Primärversorgungsvision lässt sich folgende Architektur skizzieren:
Datenformat: Voraussichtlich FHIR ServiceRequest oder basierend auf bestehenden IHE-Profilen (XDW Workflow, XDS-Überweisungsdokument)
Transport: Über den ePA-Medikationsdienst oder einen eigenen Überweisungsfachdienst auf der Telematikinfrastruktur
Zugriff: Für überweisende Praxis (Aussteller), empfangende Praxis (Empfänger) und Versicherten (Einsicht in ePA-App)
Signatur: Ggf. qualifizierte elektronische Signatur (QES) des überweisenden Arztes via HBA
Dev Quickstart: FHIR ServiceRequest als Überweisungsprototyp
Noch kein offizieller Endpunkt (Stand März 2026). Referenzarchitektur auf Basis von FHIR R4 und KBV-Profilen:
Kein gemSpec für eReferral bis GDVG-Verabschiedung. gematik-Repo beobachten: github.com/gematik
Termindatenbank
Die geplante zentrale Termindatenbank soll:
Verfügbare Arzttermine bei Spezialisten aggregieren
Hausärzte befähigen, direkt Termine für Patienten zu buchen
Mit dem 116117-Terminservice verknüpft werden
Technische Infrastruktur: betrieben von gematik und Selbstverwaltung, öffentlich-rechtlich verankert.
Interesse technik
Keine formale Spezifikation verfügbar (Stand März 2026). Folgende Referenzdokumente sind relevant:
IHE XDW (Cross-Enterprise Document Workflow): Standard für Arbeitsablauf-Koordination in XDS-Umgebungen; wird in der TI für ePA-Dokumentenflüsse verwendet
FHIR ServiceRequest: Ressource für Überweisungen in HL7 FHIR R4
KBV FHIR-Profile: simplifier.net/packages/kbv.basis (enthält bestehende Überweisungsprofile)
Die gematik wird einen gemSpec-Release für eReferral vorlegen, wenn die GDVG-Gesetzgebung abgeschlossen ist.
Interesse patient
Eine digitale Überweisung bedeutet: Ihr Arzt schickt die Überweisung direkt weiter, Sie müssen keinen Zettel mitnehmen. Sie können Ihre Überweisung jederzeit in der App Ihrer Krankenkasse einsehen. Falls Sie keine ePA haben, bleibt vorerst die Papierüberweisung wie bisher. Der eReferral ist noch nicht eingeführt (Stand März 2026), die Planung läuft.
Patientenrecht: Was eine digitale Überweisung für Sie bedeutet
Der eReferral ist noch nicht eingeführt (Stand März 2026). Heute bekommen Sie Überweisungen noch als Zettel. Das bleibt vorerst so.
Was kommt auf Sie zu, wenn der eReferral eingeführt wird?
Ihre Überweisung wird in Ihrer Patientenakte (ePA) gespeichert.
Sie können sie in der App Ihrer Krankenkasse einsehen.
Beide Praxen, die überweisende und die empfangende, haben Zugriff.
Sie haben keine ePA oder möchten keine digitale Überweisung?
Wenn der eReferral eingeführt wird, gilt: Wer keine ePA hat oder der ePA widerspricht, bekommt weiterhin eine Papierüberweisung. Ihr Recht auf Versorgung bleibt unberührt.
Wie Sie der ePA heute widersprechen können:
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder nutzen Sie deren App. Sie können der ePA jederzeit ganz oder teilweise widersprechen. Sprechen Sie auch Ihren Arzt an, wenn Sie Fragen haben.