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DAV

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) ist die wirtschaftliche Interessenvertretung der Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter in Deutschland und Gesellschafter der gematik.

Erklärt für Einsteiger

Wenn du in eine Apotheke gehst, gehört diese meist einem Apotheker oder einer Apothekerin. Diese Inhaber haben sich in einem Verband zusammengeschlossen: dem DAV. Der DAV vertritt ihre wirtschaftlichen Interessen, zum Beispiel wenn es um Verträge mit den Krankenkassen geht oder darum, wie Rezepte abgerechnet werden. Er ist so etwas wie eine Gewerkschaft für Apothekenbesitzer.

Überblick

Der DAV wurde als Wirtschaftsverband gegründet und ist Teil der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), dem Dachverband der deutschen Apothekerschaft. Die ABDA vereint den DAV und die Bundesapothekerkammer (BAK) unter einem Dach. Während die BAK die berufständischen und berufsrechtlichen Interessen vertritt, ist der DAV für wirtschaftliche und vertragliche Fragen zuständig.

Der DAV besteht aus 17 Landesapothekerverbänden. Mitglied werden können ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken über ihre jeweiligen Landesverbände.

Als Gesellschafter der gematik ist der DAV in die Governance der Telematikinfrastruktur eingebunden. Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der gematik. Der DAV hat dort Stimmrechte und bringt die Perspektive der Apotheken bei der Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur ein.

Im E-Rezept-Ökosystem spielt der DAV eine zentrale Rolle: Er ist Co-Verhandlungsführer und Co-Herausgeber der TA1 (Technische Anlage 1 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V). Die TA1 regelt technische Details der Arzneimittelabrechnung zwischen Apotheken und GKV-Kassen, darunter auch Anforderungen an die E-Rezept-Abwicklung.

Technische Details

Rahmenvertrag und TA1

Der DAV schließt mit dem GKV-Spitzenverband den Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Dieser Rahmenvertrag regelt die Arzneimittelversorgung durch Apotheken und umfasst mehrere technische Anlagen. Die TA1 ist die wichtigste davon: Sie definiert die Abrechnungsformate, Datenstrukturen und technischen Verfahren für die Abrechnung von Rezepten über die Apothekenrechenzentren.

Mit der Einführung des E-Rezepts als verpflichtender Standard (ab 1. Januar 2024) wurde die TA1 entsprechend angepasst. Die technische Abwicklung läuft über den E-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur. Apotheken benötigen dafür eine SMC-B (Institutionskarte) und ein zugelassenes AVS (Apothekenverwaltungssystem).

Rolle im E-Rezept-Ökosystem

Der DAV koordiniert zusammen mit der ABDA die Einbindung der Apotheken in das E-Rezept-System:

  • Verhandlung der Vergütungssätze für die elektronische Rezeptabwicklung
  • Festlegung der technischen Mindestanforderungen an das AVS
  • Vertretung der Apothekeninteressen bei gematik-Entscheidungen zur Weiterentwicklung des E-Rezepts
  • Abstimmung der CardLink-Nutzung für Online-Apotheken

Abgrenzung zu ABDA und BAK

OrganisationRolle
ABDADachverband, politische Vertretung nach außen
DAVWirtschaftliche Interessen, Vertragsabschlüsse
BAK (Bundesapothekerkammer)Berufsrecht, Fortbildung, Kammerwesen

Verknüpfungen

  • ABDA (Dachverband, unter dem der DAV organisiert ist)
  • gematik (Gesellschafter)
  • E-Rezept (zentrale TI-Anwendung für Apotheken)
  • TA1 (Technische Anlage, Co-Herausgeber)
  • Apothekenrechenzentrum (Abrechnungsdienstleister der Apotheken)
  • AVS (Apothekenverwaltungssystem, das Apotheken für die TI-Anbindung nutzen)
  • SMC-B (Institutionskarte für Apotheken)
  • GKV-Spitzenverband (Vertragspartner beim Rahmenvertrag)
  • CardLink (E-Rezept-Einlösung für Online-Apotheken)

Quellen