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Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine staatlich bereitgestellte digitale Brieftasche, die auf Basis von eIDAS 2.0 jedem EU-Bürger eine grenzüberschreitende digitale Identität und die sichere Verwaltung elektronischer Nachweise auf dem Smartphone ermöglicht.
Erklärt für Einsteiger
Stell dir vor, du hast alle wichtigen Ausweise und Dokumente in einer einzigen, sicheren App auf deinem Handy: Personalausweis, Führerschein, Krankenversicherungskarte, Universitätszeugnisse. Mit dieser App kannst du dich in jedem EU-Land ausweisen, ohne ein einziges Plastikdokument bei dir haben zu müssen. Die EUDI-Wallet ist genau das: eine offizielle, staatlich anerkannte App, die deine Identität digital nachweist und dabei sicher und privatsphärefreundlich ist.
Überblick
Die EUDI-Wallet wurde mit der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (EU 2024/1183, auch “eIDAS 2.0”) eingeführt, die am 20. Mai 2024 in Kraft trat. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis November 2026 mindestens eine kostenlose, staatlich angebotene EUDI-Wallet bereitzustellen.
Die Nutzung der EUDI-Wallet ist freiwillig. Sie ergänzt bestehende nationale Identifikationssysteme, ersetzt sie aber nicht.
Patientenrecht: EUDI-Wallet ist freiwillig
Die EUDI-Wallet ist eine neue App für Ihr Smartphone. Sie können damit Ihre Identität digital nachweisen. Zum Beispiel beim Arzt oder in anderen EU-Ländern.
Das ist wichtig für Sie:
Die Nutzung ist kostenlos und freiwillig.
Sie werden nicht benachteiligt, wenn Sie die App nicht nutzen.
Ihre bisherigen Ausweise und Karten bleiben gültig.
Alle Daten werden nur auf Ihrem Gerät gespeichert. Niemand kann Ihre Daten zentral einsehen.
Sie entscheiden selbst: Sie wählen, welche Daten Sie wem zeigen. Die App zeigt Ihnen, mit wem Sie in der Vergangenheit Daten geteilt haben.
Kernfunktionen der EUDI-Wallet sind:
Digitaler Identitätsnachweis (online und offline) in allen EU-Mitgliedstaaten
Speicherung und Vorzeigen von Nachweisen (Führerschein, Krankenversicherungskarte, Zeugnisse, Rezepte)
Ausführung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) direkt vom Smartphone
Pseudonymisierte Anmeldung bei Online-Diensten
Die EUDI-Wallet hat direkte Bedeutung für die deutsche Telematikinfrastruktur. Laut gematik soll die EUDI-Wallet-Technologie für digitale Identitäten von Leistungserbringern in der TI nutzbar gemacht werden. Langfristig könnten die Gesundheits-ID und der HBA in die EUDI-Wallet integriert werden.
Technische Details
Architecture Reference Framework (ARF)
Die technische Grundlage der EUDI-Wallet ist das Architecture Reference Framework (ARF), das von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam entwickelt wurde. Das ARF definiert:
Datenmodelle für Nachweise (Credentials)
Protokolle für die Kommunikation zwischen Wallet, Ausstellern und Prüfern
Die EUDI-Wallet unterscheidet zwei Kategorien von Nachweisen:
Person Identification Data (PID): Die grundlegende digitale Identität, ausgestellt vom jeweiligen Mitgliedstaat. Sie entspricht dem nationalen Identitätsdokument und muss vom Staat als qualifizierter Aussteller bereitgestellt werden.
Electronic Attestation of Attributes (EAA): Weitere Nachweise, die von verschiedenen Ausstellern (Behörden, Unternehmen, Bildungseinrichtungen) in die Wallet eingebracht werden können, z.B. Führerschein, Krankenversicherungsnachweis oder Berufsqualifikationen.
Für qualifizierte elektronische Attestierungen (QEAA) müssen Aussteller als qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS 2.0 zugelassen sein.
Protokolle
Die EUDI-Wallet setzt auf offene Standards:
OpenID for Verifiable Credential Issuance (OID4VCI): Protokoll für die Ausstellung von Nachweisen vom Aussteller in die Wallet
OpenID for Verifiable Presentations (OID4VP): Protokoll für die Vorlage von Nachweisen gegenüber einem Prüfer
ISO/IEC 18013-5 (mDL): Standard für den mobilen Führerschein, auch offline per NFC oder Bluetooth nutzbar
SD-JWT (Selective Disclosure JWT): Ermöglicht die selektive Offenlegung einzelner Attribute aus einem Nachweis (z.B. nur das Alter, nicht das Geburtsdatum)
Dev Quickstart: OID4VCI Credential Issuance (EUDI-Wallet)
Deutsche Sandbox (BMDS/SPRIND): gestartet 28. Januar 2026
Datenschutz und Sicherheit
Alle persönlichen Daten werden verschlüsselt lokal auf dem Smartphone des Nutzers gespeichert. Eine zentrale Speicherung oder ein staatliches Profiling ist technisch ausgeschlossen. Der Nutzer entscheidet selbst, welche Attribute er gegenüber welchem Dienst offenlegt.
Das WSCD (Wallet Secure Cryptographic Device) schützt kryptografische Schlüssel. Es kann als Hardware-Sicherheitselement (Secure Element) im Gerät oder als cloudbasiertes HSM (Hardware Security Module) implementiert sein.
Frist-Warnung: Bereitstellungspflicht EUDI-Wallet bis 21. November 2026
Rechtsgrundlage: Art. 5a Abs. 1 eIDAS 2.0 (Verordnung (EU) 2024/1183 vom 11. April 2024, ABl. L 2024/1183).
Frist: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihren Bürgerinnen, Bürgern und juristischen Personen bis zum 21. November 2026 mindestens eine kostenlose, staatlich zugelassene EUDI-Wallet bereitzustellen. Deutschland plant die Bereitstellung der Produktivversion für Anfang 2027 und liegt damit an der Grenze dieser Frist.
Handlungsbedarf für Gesundheitseinrichtungen: Krankenkassen, die die Gesundheits-ID als EUDI-Wallet-Credential ausgeben wollen, benötigen eine Zulassung als qualifizierter Credential-Aussteller (QEAA-Aussteller) nach Art. 45f eIDAS 2.0. Einrichtungen, die als Credential-Prüfer in die EUDI-Wallet-Infrastruktur eingebunden werden sollen, müssen sich beim BSI-Vertrauensdiensteanbieter-Register registrieren. Der BSI-Handlungsleitfaden zur EUDI-Wallet-Integration für Behörden (Januar 2026) beschreibt die technischen Schritte.
Relevanz für die TI: Die gematik koordiniert die Integration der Gesundheits-ID in die EUDI-Wallet. Krankenkassen und TI-Komponenten-Hersteller sollten die Entwicklung der Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission für das OID4VCI-Protokoll beobachten.
Deutschland: Umsetzungsstand
In Deutschland wird die EUDI-Wallet vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verantwortet. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) in Zusammenarbeit mit dem BSI, der Bundesdruckerei und weiteren Partnern.
Januar 2026: Testumgebung (Sandbox) gestartet, betrieben von BMDS und SPRIND. Unternehmen und Behörden können dort digitale Identifikation via Person Identification Data (PID) testen. Nach 12 Monaten können alternative Wallet-Anbieter ihre Lösungen als EUDI-Wallet zertifizieren lassen.
Anfang 2027: Geplante Bereitstellung der ersten produktiven Version für die Öffentlichkeit
Der Quellcode der staatlichen EUDI-Wallet wird als Open Source veröffentlicht.
Praxis-Tipp: Was die EUDI-Wallet für Ihre Praxis bedeutet
Die EUDI-Wallet kommt in Deutschland voraussichtlich Anfang 2027. Für Ihre Praxis ändert sich kurzfristig nichts. Mittelfristig gibt es konkrete Auswirkungen.
Was jetzt zu wissen ist:
2027: Patienten können sich mit der EUDI-Wallet als Alternative zur eGK ausweisen. Ihre Praxis muss dafür nichts tun, solange Ihr PVS aktuell ist. Die eGK bleibt gültig.
Ab 2027: Die Gesundheits-ID (GesundheitsID) als digitaler Versicherungsnachweis wird in die Wallet integriert. Das erleichtert die Anmeldung von Patienten, die keine physische eGK haben oder vergessen haben.
Ab 2028 (geplant): Ärzte könnten ihren HBA digital in der Wallet nutzen. Das würde die Signatur von E-Rezepten vom Konnektor entkoppeln.
Handlungsbedarf jetzt: keiner. Beobachten Sie die Updates Ihres PVS-Anbieters. Wenn Ihr PVS die Gesundheits-ID unterstützt, ist die Wallet-Integration automatisch abgedeckt.
Relevanz für die Telematikinfrastruktur
Klinik-Integration: EUDI-Wallet und HBA-Verwaltung im Krankenhaus
Die EUDI-Wallet ist für Krankenhäuser heute kein Handlungsthema, aber ein strategisches Planungsthema: Sie wird mittelfristig die Art verändern, wie Krankenhausärzte ihre Berufsidentität (HBA) nachweisen und ePA-Dokumente signieren.
HBA ohne Karte ab 2028: Ärztekammern sollen laut Gesetzgebung ab 2028 kartenunabhängige digitale Arztidentitäten ausgeben. Diese könnten als QEAA in der EUDI-Wallet des Arztes gespeichert werden und QES-fähige Fernsignatur ohne Konnektor ermöglichen. Für Krankenhäuser bedeutet das langfristig: weniger physische HBA-Logistik (Bestellung, Ausgabe, Sperrung bei Stellenwechsel).
Jetzt kein Handlungsbedarf: Die EUDI-Wallet ist bis Anfang 2027 nicht produktiv. KIS-Hersteller werden Wallet-Integration erst danach umsetzen. Planen Sie keine EUDI-Wallet-Abhängigkeiten in laufenden KIS-Projekten oder Konnektor-Ersatz-Vorhaben ein.
Strategische Beobachtung: Verfolgen Sie die gematik-Roadmap zur TI 2.0 und wallet-kompatibler TI-Infrastruktur. Die Frage, ob zukünftige KIS-Ausschreibungen HBA-Wallet-Unterstützung als Anforderung formulieren sollten, ist für Beschaffungen ab 2028 relevant.
Die Konvergenz von EUDI-Wallet und TI ist ein strategisches Ziel der gematik im Rahmen der TI 2.0. Das BSI veröffentlichte im Januar 2026 einen Handlungsleitfaden zur EUDI-Wallet-Integration für Behörden, der auch für das Gesundheitswesen relevant ist: Er beschreibt, wie Institutionen als Credential-Aussteller oder -Prüfer in die EUDI-Wallet-Infrastruktur eingebunden werden können.
Im Gesundheitsbereich ist die gematik als Koordinator für die TI-seitige EUDI-Wallet-Integration aktiv. Die Gesundheits-ID soll als gesundheitsspezifisches Credential in der EUDI-Wallet fungieren, ausgestellt von den Krankenkassen als qualifizierten Credential-Ausstellern.
Konkret sind folgende Szenarien in Planung oder Diskussion:
Gesundheits-ID in der EUDI-Wallet: Die Gesundheits-ID soll als EAA (Electronic Attestation of Attributes) in der EUDI-Wallet gespeichert und genutzt werden. Das BMG plant den Produktivstart Anfang 2027, pünktlich zur deutschen EUDI-Wallet-Einführung. Die Krankenkassen fungieren als Credential-Aussteller nach dem OID4VCI-Protokoll.
HBA ohne Karte: Ärztekammern sollen laut Gesetzgebung ab 2028 kartenunabhängige digitale Identitäten ausgeben. Diese könnten über die EUDI-Wallet als QES-fähige Fernsignatur genutzt werden.
Wallet-kompatible TI: Die bestehende TI soll wallet-kompatibel werden, sodass Karten- und Konnektortechnologie schrittweise ersetzt werden kann.
Gesundheitsdaten-Anwendungsfälle
Patientenrecht: Gesundheitsdaten in der Wallet
Ab 2027 können Sie Ihre Krankenversicherungskarte als digitalen Nachweis in der EUDI-Wallet speichern. Das ist besonders nützlich, wenn Sie im EU-Ausland krank werden.
Was kommt in die Wallet?
Ihre Krankenversicherungskarte (als digitaler Nachweis)
Ihr Impfausweis
Im EU-Ausland ausgestellte Rezepte
Wichtige Notfalldaten
Ihre Rechte:
Sie entscheiden selbst, welche Gesundheitsdaten Sie in die Wallet laden.
Kein Arzt und keine Behörde kann Daten ohne Ihre Zustimmung hinzufügen.
Sie können Daten jederzeit aus der Wallet entfernen.
Über die Identitäts-Credentials hinaus sind weitere Gesundheitsdaten-Use-Cases für die EUDI-Wallet vorgesehen:
Digitaler Impfnachweis: Das europäische Impfzertifikat (bisher als EU Digital COVID Certificate bekannt) soll in die EUDI-Wallet überführt werden.
Versicherungsnachweis: Die Gesundheits-ID als Nachweis der Krankenversicherung gegenüber Leistungserbringern in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Elektronisches Rezept (ePrescription): Im Rahmen des EHDS soll die grenzüberschreitende Übermittlung von Rezepten via Wallet ermöglicht werden.
Patientenkurzakte (Patient Summary): Notfalldaten sollen als Wallet-Credential ausgestellt werden, damit sie in anderen EU-Ländern lesbar sind.
Diese Anwendungsfälle werden im Rahmen des EHDS (Europäischer Gesundheitsdatenraum) und der eIDAS-2.0-Umsetzung standardisiert.
Verknüpfungen
eIDAS (Rechtsgrundlage: eIDAS 2.0 verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur EUDI-Wallet)
Gesundheits-ID (perspektivische Integration als EAA in die EUDI-Wallet)
HBA (kartenunabhängige digitale Identität für Heilberufler ab 2028 geplant)
QES (qualifizierte elektronische Signatur kann aus der EUDI-Wallet heraus erzeugt werden)
eID (deutsche Online-Ausweisfunktion als Vorläufer und Registrierungsweg)