Dieses Projekt ist eine private, nicht-offizielle Zusammenstellung. Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen (fachportal.gematik.de, gematik.de) erstellt. Keine Verbindung zur gematik GmbH. Fehler möglich. Beiträge willkommen.
Ein Kartenherausgeber (auch: Herausgeber) ist eine von der gematik zugelassene Organisation, die HBAs oder SMC-Bs an berechtigte Personen oder Einrichtungen ausgibt und dabei die Identitätsprüfung und Zertifizierung verantwortet.
Erklärt für Einsteiger
Der Heilberufsausweis (HBA) ist wie ein amtlicher Ausweis für Ärzte und Apotheker. Genau wie beim Personalausweis gibt es eine Behörde, die prüft, wer einen solchen Ausweis bekommen darf. Für den HBA ist das die jeweilige Ärztekammer oder Apothekerkammer. Die Kammer prüft die Zulassung und beauftragt dann einen Hersteller, die Karte zu produzieren. Der Arzt beantragt den Ausweis bei seiner zuständigen Kammer, nicht bei der gematik direkt.
Überblick
In der Telematikinfrastruktur gibt es zwei Kartentypen, für die Kartenherausgeber benötigt werden:
HBA (Elektronischer Heilberufsausweis): Persönlicher Ausweis für Leistungserbringer
SMC-B (Security Module Card Typ B): Institutionskarte für Einrichtungen
Die gematik legt die Anforderungen an Kartenherausgeber fest und lässt sie zu. Jeder Herausgeber muss nachweisen, dass er die Identität der Antragsteller zuverlässig prüft und die Karten sicher ausgibt. Die gematik betreibt dabei selbst die Wurzelzertifizierungsstelle (Root-CA) der TI-PKI und stellt sicher, dass alle Herausgeber-Zertifikate in der Vertrauenshierarchie verankert sind.
Herausgeber nach Kartentyp
HBA-Herausgeber
Der HBA wird von den jeweils zuständigen Kammern der Heilberufe ausgegeben:
Zuständige Kammer im eigenen Bundesland aufrufen (nicht gematik, nicht KV)
Online-Antrag ausfüllen, Identitätsprüfung per POSTIDENT durchführen
Karte kommt per Post, Lieferzeit: ca. 4-8 Wochen (bei Engpässen länger)
SMC-B beantragen (Vertragsarztpraxis):
Antrag über die zuständige KV stellen
Mindestens ein gültiger HBA muss bereits vorliegen
Lieferzeit einplanen: mindestens 4 Wochen
Wichtige Frist: RSA-Karten (HBA und SMC-B) sind noch bis 30. Juni 2026 gültig. Neue ECC-Karten jetzt beantragen. Aktuelle Lieferprobleme bei einzelnen Herstellern machen frühzeitige Bestellung besonders wichtig.
Interesse compliance
Leistungserbringer beantragen den HBA bei der für sie zuständigen Kammer, nicht bei der gematik direkt. Welche Kammer zuständig ist, hängt vom Berufsrecht des jeweiligen Bundeslandes ab. SMC-B für Vertragsärzte und Zahnärzte werden über die zuständige KV oder KZV beantragt. Für Krankenhäuser ist die gematik zumeist direkter Ansprechpartner.
Technische Details
Zulassung als Kartenherausgeber
Die gematik schreibt in der gemRL_HBA_Herausgabe (Richtlinie zur Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweises) fest, was ein zugelassener Herausgeber leisten muss:
Identitätsprüfung: Nachweis der Berufszulassung des Antragstellers (Approbation, Zulassung als Leistungserbringer)
Zertifikatserstellung: Der Herausgeber stellt für jede Karte zwei Zertifikate aus: ein Authentifizierungszertifikat (AUT) und ein Signaturzertifikat (SIG) für die QES
Einbindung in die TI-PKI: Herausgeber betreiben eine Sub-CA (Certification Authority), die von der gematik Root-CA zertifiziert ist
Sperrdienst: Herausgeber müssen gesperrte Zertifikate zeitnah in die CRL eintragen und am OCSP-Dienst der TI teilnehmen
Schlüsselwechsel und Verlängerung: Herausgeber verwalten die Lebensdauer der Zertifikate (typisch: 5 Jahre für HBA)
Frist-Warnung: ECC-Pflichtmigration eHBA und gSMC-KT
Rechtsgrundlage: gematik-Festlegungen gemRL_HBA_Herausgabe, gemSpec_PKI; § 291 SGB V (TI-Anbindungsvoraussetzung)
Fristen:
eHBA G2.0 (RSA-only): Spätestens bis zum 30. Juni 2026 müssen alle noch im Einsatz befindlichen eHBA G2.0 ohne ECC-Zertifikate ausgetauscht sein. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Kartenherausgeber ausschließlich ECC-fähige Karten (G2.1) produzieren und ausgeben.
gSMC-KT G2.0: Kartenterminals mit gSMC-KT der Generation 2.0 müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 durch gSMC-KT G2.1 ersetzt sein.
Handlungsbedarf für Kartenherausgeber: Stellen Sie sicher, dass Ihre Sub-CA ausschließlich ECC-Zertifikate ausstellt. Informieren Sie Antragsteller mit noch gültigen RSA-only Karten aktiv über den Austauschbedarf. Planen Sie Produktions- und Versandkapazitäten für die verbleibende Laufzeit ein, da Lieferprobleme bei Herstellern dokumentiert sind.
Bei Nichtbeachtung: RSA-only eHBA werden nach dem 30. Juni 2026 von der TI abgelehnt. Leistungserbringer können dann keine qualifizierte elektronische Signatur (QES) für E-Rezept, eAU und ePA mehr ausstellen.
Verhältnis zu Herstellern
Kartenherausgeber und Kartenhersteller sind verschiedene Rollen:
Kartenherausgeber (issuer): Prüft Identität, beantragt Zertifikate, gibt Karten aus. Beispiele: Landesärztekammern, KVen.
Der Herausgeber beauftragt den Hersteller mit der Kartenproduktion und dem Versand. D-Trust übernimmt für viele Herausgeber die Produktion und den Versand im Auftrag.
Telematik-ID und Zertifikate
Jede ausgegebene Karte erhält eine eindeutige Telematik-ID. Diese ID wird vom Herausgeber vergeben und im VZD (Verzeichnisdienst der TI) registriert. Über die Telematik-ID kann die Karte im Netz adressiert werden, z.B. für KIM-Adressen oder das Auffinden im VZD.
Interesse technik
Die gematik führt eine öffentlich einsehbare Liste aller zugelassenen Herausgeber (Herausgeber-Verzeichnis) auf dem Fachportal. Technische Spezifikationen für Herausgeber: gemSpec_PKI (TI-PKI), gemRL_HBA_Herausgabe (Richtlinie HBA-Herausgabe), gemRL_SMC-B_Herausgabe (Richtlinie SMC-B-Herausgabe). Die Zertifikatshierarchie: gematik Root-CA → Herausgeber Sub-CA → Endentitätszertifikat auf der Karte.
Dev Quickstart: TI-PKI Zertifikatsprüfung (OCSP)
OCSP-Abfrage gegen den TI-OCSP-Responder gemäß gemSpec_PKI TUC_PKI_006: