DVPMG
Das DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) ist ein deutsches Bundesgesetz vom Juni 2021, das digitale Pflegeanwendungen einführte, die Gesundheits-ID als verpflichtende Kassenleistung festlegte und den Weg zur Ablösung des Hardware-Konnektors ebnete.
Erklärt für Einsteiger
Das DVPMG ist das Nachfolgegesetz des DVG von 2019. Während das DVG digitale Apps für Kranke eingeführt hat, hat das DVPMG dasselbe für Pflegebedürftige gemacht: Wer einen Pflegegrad hat, kann nun auch digitale Helfer-Apps bekommen, die die Pflegekasse bezahlt. Außerdem hat das Gesetz festgelegt, dass Krankenkassen ihren Versicherten eine digitale Identität fürs Gesundheitswesen anbieten müssen, also eine Art Ausweis auf dem Handy für Arztbesuche.
Überblick
Das DVPMG (Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege) wurde am 6. Mai 2021 vom Bundestag beschlossen und trat am 9. Juni 2021 in Kraft (BGBl. I S. 1309). Es ist das dritte große Digitalisierungsgesetz des BMG nach dem E-Health-Gesetz (2015) und dem DVG (2019).
Das Herzstück des DVPMG ist die Einführung der DiPA (Digitale Pflegeanwendungen). Mit dem DVPMG wurden die §§ 40a und 40b im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) neu eingefügt. Sie begründen den Rechtsanspruch Pflegebedürftiger auf DiPA und regeln das Prüfverfahren beim BfArM. DiPA sind das Pendant zu DiGA in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ein weiteres zentrales Element ist die Gesundheits-ID: Das DVPMG verpflichtet Krankenkassen ab dem 1. Januar 2023, ihren Versicherten ergänzend zur eGK eine nicht kartengebundene digitale Identität anzubieten. Ab 2024 soll diese als vollständiger Versicherungsnachweis gelten. Damit wurde die gesetzliche Grundlage für die TI 2.0-Strategie der gematik gelegt.
Frist-Warnung: Gesundheits-ID-Pflicht und DiPA-Zulassungsanforderung
Rechtsgrundlage: § 291a Abs. 1 SGB V (Gesundheits-ID-Pflicht für Krankenkassen, eingefügt durch DVPMG); § 40a Abs. 1 SGB XI i.V.m. DiPAV (DiPA-Zulassungspflicht) Fristen:
- Gesundheits-ID: Krankenkassen sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Versicherten eine nicht kartengebundene digitale Identität (Gesundheits-ID) anzubieten. Die Anerkennung als gleichwertiger Versicherungsnachweis zur eGK gilt seit 2024, soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen.
- DiPA-Zulassung: Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, die digitale Pflegeanwendungen im Rahmen des § 40a SGB XI einsetzen oder empfehlen, dürfen ausschließlich vom BfArM zugelassene DiPA verwenden. Seit Dezember 2022 ist das BfArM-Antragsverfahren nach der DiPAV geöffnet. Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen: Prüfen Sie vor dem Einsatz einer digitalen Pflegeanwendung, ob diese im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist. Nicht zugelassene Anwendungen begründen keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse und können haftungsrechtliche Fragen aufwerfen. Handlungsbedarf für Krankenkassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Gesundheits-ID-Lösung vom GKV-Spitzenverband zugelassen ist und Versicherte über die Möglichkeit aktiv informiert werden.
Das DVPMG enthält außerdem den Auftrag an die gematik, einen “Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst” zu entwickeln. Dieser Auftrag führte letztlich zum TI-Gateway als Cloud-basierter Alternative zum Hardware-Konnektor. Das Gesetz bereitete so den Übergang von einer karten- und hardwarebasierten zu einer softwarebasierten Telematikinfrastruktur vor.
Praxis-Tipp: Was das DVPMG für Ihren Praxisalltag bedeutet
Zwei konkrete Änderungen aus dem DVPMG betreffen Ihre Praxis direkt:
Gesundheits-ID statt eGK: Krankenkassen bieten seit 2023 die Gesundheits-ID als digitale Alternative zur eGK an. Patienten können sich damit künftig per Smartphone in Ihrer Praxis ausweisen. Ihr PVS muss die Gesundheits-ID als Versicherungsnachweis akzeptieren. Prüfen Sie, ob Ihr PVS bereits ein Update erhalten hat.
DiPA-Verordnung für Pflegebedürftige: Pflegebedürftige Patienten (mit Pflegegrad) können digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nutzen, die von der Pflegekasse erstattet werden (bis 50 Euro monatlich). Sie als Arztpraxis stellen keine DiPA-Verordnung aus: DiPA werden direkt bei der Pflegekasse beantragt. Informieren Sie pflegebedürftige Patienten auf Nachfrage über diese Möglichkeit.
Interesse compliance
Das DVPMG verpflichtet Krankenkassen seit dem 1. Januar 2023, ihren Versicherten eine Gesundheits-ID anzubieten. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, die DiPA einsetzen, müssen sicherstellen, dass die zugehörigen Anwendungen vom BfArM zugelassen sind. Die DiPAV (Ausführungsverordnung zum DVPMG) regelt das Zulassungsverfahren und die Erstattungsbeträge für DiPA.
Interesse business
Das DVPMG öffnete den Markt für digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Das Marktpotenzial umfasst die rund 4,9 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland (2023). Erste DiPA wurden 2022/2023 zugelassen. Im Gegensatz zu DiGA (GKV-Finanzierung) werden DiPA aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet (bis 50 Euro monatlich).
Interesse patient
Das DVPMG schafft zwei direkte Vorteile für Patienten: (1) Wer einen Pflegegrad hat, kann digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bei seiner Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 50 Euro pro Monat. Eine Verordnung durch den Arzt ist nicht nötig. (2) Seit 2023 bieten Krankenkassen die Gesundheits-ID an: ein digitaler Versicherungsausweis auf dem Smartphone. Damit können Arztbesuche ohne Chipkarte abgewickelt werden.
Technische Details
Änderungen im SGB XI
Das DVPMG fügte folgende Paragraphen in das SGB XI ein:
- § 40a SGB XI (neu): Rechtsanspruch auf DiPA, Prüfverfahren beim BfArM, Erstattung bis 50 Euro monatlich
- § 40b SGB XI (neu): Ergänzende Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit DiPA
- § 78a SGB XI (neu): Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit, auf deren Basis die DiPAV erlassen wurde
Änderungen im SGB V
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erweiterte das DVPMG:
- § 291a SGB V: Krankenkassen werden verpflichtet, eine digitale Identität (Gesundheits-ID) bereitzustellen
- § 33a SGB V: Anspruch auf DiGA wurde ausgeweitet, insbesondere im Zusammenhang mit ergänzenden therapeutischen Leistungen
- § 291 SGB V: Weitere Konkretisierungen zur TI-Pflichtanbindung
Abgrenzung zum DVG
| Merkmal | DVG (2019) | DVPMG (2021) |
|---|---|---|
| Kernneuerung | DiGA in der GKV | DiPA in der Pflegeversicherung |
| Rechtsbuch | SGB V | SGB XI + SGB V |
| Identität | Keine Regelung | Gesundheits-ID als Pflicht |
| TI-Infrastruktur | Konnektor-Pflicht für Apotheken | Zukunftskonnektor-Auftrag |
Bedeutung für die TI-Architektur
Der im DVPMG verankerte Auftrag zum Zukunftskonnektor war strategisch bedeutend. Er signalisierte, dass der Hardware-Konnektor mittelfristig durch Cloud-Dienste abgelöst werden soll. Neue Leistungserbringergruppen wie Pflegeeinrichtungen und therapeutische Berufe sollten nicht mehr verpflichtet werden, teure Hardware zu installieren, sondern sich über softwarebasierte Lösungen anbinden können.
Praxis-Tipp: DiPA in der Pflegeeinrichtung einsetzen
Wenn Sie in einer Pflegeeinrichtung oder als ambulanter Pflegedienst tätig sind, gilt: Nur BfArM-zugelassene DiPA sind erstattungsfähig.
Bevor Sie eine DiPA empfehlen oder einsetzen:
- DiPA-Verzeichnis des BfArM prüfen: dipa.bfarm.de. Steht die App dort? Dann ist sie zugelassen.
- Pflegebedürftige beantragen die DiPA selbst bei der Pflegekasse. Keine Arztverordnung nötig.
- Die Pflegekasse erstattet bis zu 50 Euro pro Monat je Pflegebedürftigem.
- Dokumentieren Sie intern, welche DiPAs in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden, und aktualisieren Sie die Liste, wenn der BfArM-Status einer App sich ändert.
Achtung: Nicht zugelassene Pflege-Apps begründen keinen Erstattungsanspruch. Empfehlen Sie nur Apps aus dem offiziellen Verzeichnis.
Verknüpfungen
- DiPA: Kernneuerung des DVPMG, digitale Anwendungen für Pflegebedürftige
- DiPAV: Ausführungsverordnung zur DiPA, auf Grundlage des § 78a SGB XI
- DVG: Vorläufer-Gesetz von 2019, auf dessen Strukturen das DVPMG aufbaut
- Gesundheits-ID: Im DVPMG als verpflichtende Kassenleistung festgelegt
- BfArM: Prüfbehörde für DiPA, analog zur DiGA-Prüfung
- DiGA: Schwesterkonzept in der Krankenversicherung, eingeführt durch DVG 2019
- eGK: Das DVPMG leitet die schrittweise Ablösung der Chipkarte durch die Gesundheits-ID ein
- TI-Gateway: Entstand aus dem im DVPMG erteilten Auftrag zum Zukunftskonnektor
- Konnektoren: Hardware-Konnektor, dessen Ablösung das DVPMG einleitete
- gematik: Erhielt durch das DVPMG den Auftrag zur Entwicklung des Zukunftskonnektors
- BMG: Erließ auf Grundlage des DVPMG die DiPAV als Ausführungsverordnung