Interoperabilitätsverzeichnis
Das Interoperabilitätsverzeichnis ist das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der gematik geführte öffentliche Verzeichnis der verbindlichen Interoperabilitätsstandards im deutschen Gesundheitswesen nach § 385 SGB-V.
Erklärt für Einsteiger
Im deutschen Gesundheitswesen gibt es viele verschiedene Computersysteme: Praxissoftware, Krankenhaussoftware, Apothekensysteme, Laborsysteme. Damit diese Systeme miteinander reden können, brauchen sie gemeinsame Sprachen und Regeln. Das Interoperabilitätsverzeichnis ist die offizielle Liste dieser Regeln: Hier steht, welche Standards alle nutzen müssen, damit Daten korrekt ausgetauscht werden können. Wie bei einem Baukastensystem: Nur wenn alle dasselbe System nutzen, passen die Teile zusammen.
Überblick
Das Interoperabilitätsverzeichnis wurde mit dem E-Health-Gesetz (2015) erstmals gesetzlich verankert. Die ursprüngliche Fassung verpflichtete die gematik, ein öffentliches Verzeichnis der in der Telematikinfrastruktur genutzten Standards zu erstellen.
Mit dem DigiG (2024) und der Einführung von § 385 SGB-V wurde das Verzeichnis grundlegend reformiert und seine Rechtswirkung gestärkt. Das Interoperabilitätsverzeichnis ist seitdem nicht mehr nur eine Informationssammlung, sondern ein verbindliches Regelwerk: Standards, die dort aufgeführt sind, müssen von betroffenen Systemen und Einrichtungen umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage
§ 385 SGB V beauftragt das BMG und die gematik, gemeinsam das Interoperabilitätsverzeichnis zu führen. Es enthält:
- Verbindliche Interoperabilitätsstandards für bestimmte Anwendungsfälle
- Festlegungen zu Fristen und Geltungsbereichen
- Technische Normen, Kommunikationsstandards und Datenformate
Das Verzeichnis wird öffentlich zugänglich gemacht. Hersteller von Primärsystemen (PVS, KIS, AVS) können anhand des Verzeichnisses prüfen, welche Standards sie implementieren müssen.
Verhältnis zu ISiK und anderen Spezifikationen
Das Interoperabilitätsverzeichnis ist übergeordnet: Es benennt, welche Standards verbindlich sind. Die konkreten technischen Details sind dann in den jeweiligen Spezifikationen festgelegt, z.B. in der ISiK-Spezifikation für Krankenhäuser oder in den FHIR-Profilen der gematik für die TI.
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG, 2026) verweist explizit auf das Interoperabilitätsverzeichnis als Grundlage für die digitalen Mindestanforderungen für Krankenhäuser. Ab September 2026 müssen Krankenhäuser die dort verankerten Interoperabilitätsstandards nachweislich erfüllen.
Technische Details
Inhalt und Struktur
Das Interoperabilitätsverzeichnis ist nach Anwendungsbereichen strukturiert. Typische Einträge enthalten:
- Anwendungsfall: z.B. “Datenaustausch zwischen KIS und Patientenportal”
- Verbindlicher Standard: z.B. “ISiK Stufe 3, FHIR R4”
- Geltungsbereich: Welche Einrichtungen oder Systemtypen betroffen sind
- Inkrafttreten: Ab wann der Standard verbindlich gilt
- Verweis: Link zur Spezifikation oder Norm
Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG)
Eng mit dem Interoperabilitätsverzeichnis verbunden ist das Kompetenzzentrum Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG), das bei der gematik angesiedelt ist. Das KIG:
- Koordiniert die inhaltliche Entwicklung des Verzeichnisses
- Betreibt den Interop Council: ein Gremium aus Vertretern von Herstellern, Leistungserbringern und Kostenträgern
- Veröffentlicht eine jährliche IOP-Roadmap mit Themen für kommende Standardisierungsarbeiten
- Führt offene Konsultationen zu neuen Standards durch
Im März 2026 veröffentlichte das KIG die IOP-Roadmap 2026-2027. Priorisierte Themen: Patientenportale, Medizinische Register und Notfallversorgung.
Verbindlichkeit und Sanktionen
Standards im Interoperabilitätsverzeichnis haben nach ihrer Aufnahme Verbindlichkeitscharakter. Die Durchsetzung erfolgt über verschiedene Mechanismen:
- Fördervoraussetzungen: Systeme, die nicht dem Verzeichnis entsprechen, können von staatlichen Förderprogrammen (z.B. KHZG, KHSFV) ausgeschlossen werden.
- Zulassungsvoraussetzungen: Für TI-Dienste und -Komponenten ist die Übereinstimmung mit dem Verzeichnis Voraussetzung für die gematik-Zulassung.
- Abrechnungsvoraussetzungen: Nicht-konforme Systeme können zu Abrechnungskürzungen führen (z.B. DRG-Abschläge für Krankenhäuser nach KHAG).
Interesse compliance
§ 385 SGB V: Verbindliches Interoperabilitätsverzeichnis. KHAG (2026): Krankenhäuser müssen Interoperabilitätsstandards aus dem Verzeichnis bis September 2026 erfüllen. ISiK Stufe 3: verbindlich bis 30.06.2026. Systeme ohne Verzeichnis-Konformität riskieren Ausschluss von Förderprogrammen und Zulassungsverlust.
Interesse technik
Das Verzeichnis ist öffentlich einsehbar über das gematik-Fachportal. Technische Basis der meisten enthaltenen Standards: FHIR R4. Neue Standards werden über das KIG und den Interop Council entwickelt. IOP-Roadmap für 2026/2027 auf gematik.de veröffentlicht (März 2026).
Interesse business
Das Interoperabilitätsverzeichnis schafft Planungssicherheit für Hersteller: Wer die dort gelisteten Standards implementiert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die IOP-Roadmap signalisiert, welche Standards in den nächsten 1-2 Jahren verbindlich werden. Frühzeitige Implementierung kann Wettbewerbsvorteile schaffen.
Verknüpfungen
- gematik (führt das Verzeichnis gemeinsam mit dem BMG)
- BMG (gemeinsam mit gematik verantwortlich für das Verzeichnis)
- SGB-V (§ 385: Rechtsgrundlage für das Interoperabilitätsverzeichnis)
- ISiK (zentraler KIS-Standard; im Interoperabilitätsverzeichnis gelistet)
- FHIR (technische Basis der meisten Interoperabilitätsstandards im Verzeichnis)
- E-Health-Gesetz (erste gesetzliche Verankerung eines Interoperabilitätsverzeichnisses, 2015)
- DigiG (reformierte das Verzeichnis 2024 grundlegend)
- KIS (Krankenhaussysteme müssen Verzeichnis-Standards erfüllen)
- PVS (Praxissoftware; Standards aus dem Verzeichnis für ambulanten Bereich)
- HL7 (HL7-FHIR als Basis vieler enthaltener Standards)
- IHE (IHE-Integrationsprofile können im Verzeichnis gelistet sein)