EBM
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das bundesweit gültige Abrechnungsregelwerk für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erklärt für Einsteiger
Wenn ein Arzt dich behandelt, bekommt er dafür Geld von der Krankenkasse. Aber wie viel? Das legt der EBM fest. Er listet alle ärztlichen Leistungen auf, von der einfachen Beratung bis zur komplizierten Operation, und ordnet jeder Leistung eine Punktzahl zu. Ein Punkt hat einen festgelegten Geldwert, den sogenannten Orientierungswert. Der Arzt rechnet seine Leistungen über die KV ab, die das Geld von der Krankenkasse bekommt und es an die Praxen verteilt.
Überblick
Der EBM wird gemeinsam von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossen. Er ist das zentrale Vergütungsinstrument für die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Deutschland und gilt für alle rund 150.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
Der EBM ist nach Fachgebieten und Leistungsbereichen strukturiert. Er enthält mehrere tausend GOP (Gebührenordnungspositionen), die jeweils durch eine fünfstellige Ziffernkombination identifiziert werden. Jede GOP hat eine Punktzahl und Abrechnungsvoraussetzungen (z.B. Mindestzeit, Quartalsbeschränkungen).
Orientierungswert und Vergütung
Das Punktesystem des EBM funktioniert zweistufig:
- Orientierungswert: Der bundeseinheitliche Geldwert eines Punktes, der jährlich zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt wird. Für 2026 beträgt er 12,7404 Cent (Anstieg um 2,8 % gegenüber 2025).
- Regionaler Punktwert: Die tatsächliche Vergütung kann je nach Morbiditätsstruktur und Budgetvolumen der einzelnen KV variieren.
Marktdaten
Der EBM regelt die Vergütung von rund 150.000 Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten. Das Gesamtvolumen der GKV-Gesamtvergütung im ambulanten Bereich liegt bei ca. 45 Milliarden Euro jährlich. Jede Änderung des Orientierungswerts (aktuell 12,7404 Cent/Punkt) verschiebt erhebliche Geldbeträge: Ein Anstieg um 1 Prozentpunkt entspricht Mehrkosten von ca. 450 Millionen Euro. PVS-Hersteller müssen nach jeder Beschlusslage des Bewertungsausschusses ihre Abrechnungssoftware aktualisieren.
Abgrenzung zu anderen Vergütungssystemen
Der EBM gilt ausschließlich für ambulante GKV-Leistungen. Davon zu unterscheiden sind:
- DRG (Diagnosis Related Groups): Vergütungssystem für stationäre Krankenhausbehandlungen.
- GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): Vergütungsregelwerk für Privatpatienten (PKV) und Selbstzahler.
- GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte): Analoges Regelwerk für Zahnärzte im PKV-Bereich.
Technische Details
Struktur einer EBM-Ziffer
Jede GOP (Gebührenordnungsposition) im EBM enthält:
- Leistungsbeschreibung: Volltext der zu erbringenden Leistung
- Bewertung: Punkte (z.B. 116 Punkte = ca. 14,78 Euro bei Orientierungswert 2026)
- Kalkulationszeit: Durchschnittliche Arzt-Patienten-Kontaktzeit und Restzeit
- Prüfzeit: Mindestzeit, die nach GOPs-Protokoll einzuhalten ist
- Obligater Leistungsinhalt: Pflichtkomponenten der Leistung
- Fakultativer Leistungsinhalt: Optionale Komponenten
- Abrechnungsbestimmungen: Höchstzahlen pro Tag, Quartal oder Patient
TI-Pauschalen im EBM
Seit der Einführung der Telematikinfrastruktur enthält der EBM spezifische TI-Pauschalen, die Praxen für die Nutzung von TI-Diensten vergüten:
- GOP 01660: TI-Betriebspauschale für den Betrieb der TI-Infrastruktur
- GOP 01670–01672: Pauschalen für eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- GOP 01469: VSDM-Pauschale (Versichertenstammdaten-Abgleich)
Die Höhe der TI-Pauschalen wird regelmäßig angepasst und ist im EBM-Kapitel 01 (Allgemeine Leistungen) geregelt.
Datenformat und Abrechnung
EBM maschinenlesbar
Seit 2020 stellt die KBV den EBM als maschinenlesbares XML-Format bereit: kbv.de/praxis/abrechnung/ebm. Das KVDT-Format für die Abrechnungsübermittlung gehört zur xDT-Familie. PVS-Hersteller nutzen das XML-Format zur automatischen GOP-Kodierunterstützung und zur Plausibilitätsprüfung vor der Abrechnung.
Die Abrechnung gegenüber der KV erfolgt über das KVDT-Format (Kassenärztlicher Datentransfer), das zur Familie der xDT-Formate gehört. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) erzeugt eine KVDT-Datei mit allen im Quartal erbrachten Leistungen. Diese wird elektronisch an die KV übermittelt.
Seit 2020 stellt die KBV den EBM auch in einem maschinenlesbaren XML-Format bereit, das von PVS-Herstellern zur automatischen Kodierunterstützung genutzt werden kann.
Abrechnungsregeln und Fristen
EBM-Änderungen treten quartalsweise in Kraft (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober). Praxen müssen prüfen, ob ihr PVS nach jedem Quartalswechsel die aktuellen GOP korrekt abbildet. Nicht abgerechnete Leistungen verfallen: Die Einreichungsfrist für Quartalsziffern liegt typischerweise 4 bis 6 Wochen nach Quartalsende (je nach KV). Neue TI-Pflichtanwendungen erhalten oft zunächst befristete EBM-Vergütungen, die später in Dauervergütungen überführt werden.
Bewertungsausschuss und Aktualisierungszyklen
Der Bewertungsausschuss (BA) ist das gemeinsame Beschlussgremium von KBV und GKV-Spitzenverband. Er tagt mindestens zweimal jährlich und beschließt Änderungen an den GOP und am Orientierungswert. Bei Uneinigkeit entscheidet ein Erweiterter Bewertungsausschuss mit unparteiischem Vorsitz.
Änderungen treten quartalsweise in Kraft (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober). Die KBV veröffentlicht die aktuell gültige EBM-Fassung auf ihrer Website und als App (KBV2GO!).
Verknüpfungen
- KV (nimmt Abrechnungen nach EBM entgegen, verteilt Vergütung)
- KBV (gibt den EBM gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband heraus)
- KVDT (Dateiformat für die Übermittlung der Quartalabrechnung an die KV)
- PVS (Praxissoftware, in der EBM-Ziffern erfasst und KVDT-Dateien erstellt werden)
- GKV (Kostenträger, finanziert EBM-Vergütungen über Gesamtvergütungen an KVen)
- SGB-V (§ 87 SGB V: gesetzliche Grundlage für den EBM und den Bewertungsausschuss)
- DRG (Parallelsystem für stationäre Vergütung in Krankenhäusern)
- eAU (elektronische AU-Bescheinigung, hat eigene EBM-Pauschalen)
- VSDM (Versichertenstammdaten-Abgleich, hat EBM-Pauschale)
- Telematikinfrastruktur (TI-Nutzung wird über EBM-Pauschalen vergütet)
- TI-Pauschale (eigenständige EBM-Pauschale für TI-Infrastrukturkosten)
- Bewertungsausschuss (beschließt und aktualisiert den EBM)