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Das KIG (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) ist eine bei der gematik angesiedelte Stelle, die verbindliche technische Standards, FHIR-Profile und Interoperabilitätsvorgaben für das deutsche Gesundheitswesen koordiniert und dem Bundesministerium für Gesundheit zur verbindlichen Festsetzung empfiehlt.
Erklärt für Einsteiger
Stell dir vor, in einem großen Unternehmen kommunizieren alle Abteilungen auf unterschiedlichen Wegen: die einen per E-Mail, die anderen per Fax, wieder andere per Telefon. Damit die Kommunikation funktioniert, braucht es einheitliche Regeln. Das KIG macht genau das für das Gesundheitswesen: Es legt fest, wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und Krankenversicherungen digital miteinander kommunizieren sollen, damit alle Systeme dieselbe Sprache sprechen.
Überblick
Das KIG wurde auf Basis des Digitalgesetzes (DigiG) von 2024 gegründet und ist bei der gematik angesiedelt. Die Rechtsgrundlage bildet § 385 SGB-V. Das KIG löste die frühere Koordinierungsstelle Interoperabilität (KOS) ab und hat gegenüber dieser deutlich erweiterte Kompetenzen: Es kann dem BMG die verbindliche Festsetzung von Standards vorschlagen, die dann für alle Marktteilnehmer im Gesundheitswesen gelten.
Das KIG arbeitet eng mit dem Interop Council zusammen. Der Interop Council ist ein beratendes Gremium aus Vertretern der Selbstverwaltung, Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, das Empfehlungen für die Priorisierung von Interoperabilitätsthemen gibt. Das KIG setzt diese Empfehlungen in konkrete Spezifikationsarbeit um.
Die Ergebnisse der KIG-Arbeit werden im Interoperabilitätsverzeichnis (INA) veröffentlicht. INA ist ein öffentlich zugänglicher Katalog aller von KIG und Interop Council priorisierten Spezifikationen, Profile und Leitfäden.
Im März 2026 veröffentlichte das KIG gemeinsam mit dem Interop Council die IOP-Roadmap für 2026 und 2027. Über 50 Themeneinreichungen wurden per Scoring priorisiert. Aktive Arbeitsgruppen bestehen zu Themen wie Patientenportale, medizinische Register und Notfallversorgung.
Interesse compliance
Welche Standards das KIG dem BMG zur verbindlichen Festsetzung empfiehlt, können für Hersteller von Primärsystemen, KIS, AVS und DiGA zu Pflichtanforderungen werden. Hersteller sollten die IOP-Roadmap und das Interoperabilitaetsverzeichnis regelmäßig prüfen. Verbindlich festgesetzte Standards müssen in Produkte innerhalb der gesetzten Fristen implementiert werden.
Technische Details
Aufgaben des KIG
Das KIG hat folgende Kernaufgaben (§ 385 SGB V):
Bedarfsidentifikation: Ermittlung des Standardisierungsbedarfs im Gesundheitswesen
Empfehlung: Empfehlung technischer, semantischer und syntaktischer Standards, Profile, Leitfäden, Informationsmodelle und Referenzarchitekturen
Verbindlichkeitsvorschlag: Vorschlag an das BMG, bestimmte Standards verbindlich festzusetzen
Konformitätsbewertung: Prüfung, ob Systeme die empfohlenen Standards korrekt umsetzen
IOP-Roadmap: Jährliche Veröffentlichung einer Roadmap der priorisierten Interoperabilitätsthemen
Governance-Struktur
Das KIG arbeitet in einem mehrstufigen Prozess:
Themeneinreichungen: Interessierte Parteien (Verbände, Hersteller, Kassen) können Interoperabilitätsbedarfe einreichen
Scoring und Priorisierung: Interop Council bewertet Einreichungen nach Kriterien wie Dringlichkeit, Nutzen und Machbarkeit
Arbeitskreise: Für priorisierte Themen werden Arbeitskreise eingerichtet, die Spezifikationen erarbeiten
Veröffentlichung: Spezifikationen werden im INA-Portal veröffentlicht
Interesse technik
Alle KIG-Spezifikationen werden im INA-Portal der gematik veröffentlicht: ina.gematik.de. FHIR-Profile aus KIG-Arbeitsgruppen erscheinen auf Simplifier.net/gematik. Das KIG und der Interop Council haben entschieden, dass eine Migration von FHIR R4 auf R5 für Deutschland nicht erforderlich ist. Die aktuell gültige Basisversion bleibt FHIR R4 (4.0.1).
Dev Quickstart: KIG-Spezifikationen abrufen und validieren
INA-Portal:ina.gematik.de: Katalog aller KIG/Interop-Council-priorisierten Spezifikationen.
FHIR-Profile auf Simplifier:
GET https://simplifier.net/api/fhir/ImplementationGuide?publisher=gematik
Accept: application/fhir+json
Verbindliche Standards und das Interoperabilitätsverzeichnis
Empfehlungen des KIG, die das BMG verbindlich festsetzt, werden im Interoperabilitaetsverzeichnis veröffentlicht. Sie gelten dann für alle betroffenen Systeme im deutschen Gesundheitswesen. Bislang sind die meisten veröffentlichten Standards auf “empfohlen” gesetzt; die Anzahl verbindlicher Standards soll schrittweise zunehmen.
Frist-Warnung: Verbindliche IOP-Standards nach GIGV
Rechtsgrundlage: § 385 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 13 Abs. 1 GIGV (Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung, in Kraft seit 14. September 2024, BGBl. I Nr. 253/2024)
Mechanismus: Das KIG empfiehlt dem BMG Standards zur verbindlichen Festsetzung. Das BMG nimmt diese in Anlage 1 der GIGV auf und legt dabei einen individuellen Stichtag für die Pflichtimplementierung fest. Mit Aufnahme in Anlage 1 beginnt die Implementierungsfrist, unabhängig von einer gesonderten Herstellerkommunikation.
Handlungsbedarf: Hersteller und Betreiber von PVS, KIS, AVS und DiGA sind verpflichtet, Anlage 1 der GIGV sowie das Interoperabilitaetsverzeichnis (INA unter ina.gematik.de) fortlaufend zu überwachen und erkannte Implementierungsbedarfe in die Produkt-Roadmap aufzunehmen.
Bei Nichtbeachtung: Systeme, die verbindliche Standards nicht fristgerecht umsetzen, bestehen die Konformitätsbewertung nach GIGV nicht. Dies kann die Zulassung und die Abrechnungsfähigkeit des Produkts gefährden.
Klinik-Integration: ISiK und KIG-Verbindlichkeit im KIS-Betrieb
ISiK als unmittelbare KIG-Konsequenz: Der ISiK-Standard (Informationstechnische Systeme im Krankenhaus) ist der wichtigste vom KIG begleitete Standard für Krankenhäuser. ISiK verpflichtet alle KIS-Systeme zu FHIR R4-basierten REST-Schnittstellen. ISiK-Stufe 1 war bis Sommer 2023 umzusetzen, weitere Stufen folgen im Jahrestakt mit je 24 Monaten Übergangsfrist.
KIS-Anbindung: Verbreitete Systeme (SAP ISH, Orbis/Dedalus, iMedOne, Nexus) bieten ISiK-konforme Module an. Prüfen Sie beim Hersteller den aktuellen ISiK-Stufenstand und ob ausstehende Updates im Wartungsvertrag enthalten sind.
Vorausschauende Planung: Die IOP-Roadmap 2026/2027 nennt Notfallversorgung und Patientenportale als aktive Arbeitsgruppen. Standards aus diesen Gruppen können nach BMG-Festsetzung in Fristen von 12 bis 24 Monaten zur KIS-Pflicht werden. IT-Leitungen sollten das INA-Portal (ina.gematik.de) halbjährlich auf neue verbindliche Standards prüfen und KIS-Vertragsklauseln zur Update-Pflicht absichern.