GDAG
Das GDAG (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz) war ein Gesetzentwurf der Ampel-Koalition, der die gematik zu einer staatlichen Digitalagentur für Gesundheit umstrukturieren sollte. Das Gesetz ist mit dem Ende der Ampel-Koalition Ende 2024 gescheitert.
Erklärt für Einsteiger
Stell dir vor, die Firma, die das digitale Gesundheitsnetz betreibt, soll mehr Befugnisse bekommen, damit sie schneller und verbindlicher Regeln durchsetzen kann. Das sollte das GDAG tun: Es hätte die gematik von einer GmbH mit neun Gesellschaftern in eine staatlich geführte Digitalagentur verwandelt, die direkt dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. Weil die Bundesregierung aber 2024 auseinandergebrochen ist, wurde das Gesetz nie verabschiedet.
Überblick
Das GDAG wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Minister Karl Lauterbach entwickelt. Der Referentenentwurf wurde am 15. Mai 2024 veröffentlicht; die Kabinettsfassung folgte am 17. Juli 2024. Die erste Lesung im Bundestag fand am 17. Oktober 2024 statt.
Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 wurden die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die zweite Passage im Bundesrat nicht mehr durchgeführt. Das GDAG ist damit im Verfahren stecken geblieben und nie in Kraft getreten.
Was das GDAG geplant hatte
Das GDAG hätte die gematik grundlegend umstrukturiert:
- Umwandlung in eine Bundesbehörde: Die gematik GmbH wäre in eine neue Form als “Digitalagentur Gesundheit” überführt worden. Statt der bisherigen Gesellschafterstruktur (51 % BMG, 49 % Verbände) sollte eine staatlich dominierte Struktur entstehen.
- Erweiterte Durchsetzungsbefugnisse: Die neue Agentur hätte Hersteller und Anbieter von TI-Komponenten direkt mit Auflagen belegen und bei Nicht-Einhaltung von Standards sanktionieren können.
- Schnellere Standardisierung: Hersteller sollten verpflichtet werden, einheitliche digitale Standards bis 2027 umzusetzen, mit verbindlichen Fristen und Sanktionen bei Verstößen.
- Interoperabilitätsmandat: Das geplante Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) sollte gesetzlich verankert und gestärkt werden.
Kritik am GDAG
Der Entwurf war vor seinem Scheitern umstritten:
- Hersteller und Verbände kritisierten die kurzen Fristen mit Sanktionsdrohungen als unrealistisch.
- Kassen und Verbände sahen einen möglichen Interessenkonflikt, da die künftige Agentur gleichzeitig Spezifikationen erstellt und die Zulassung von Komponenten übernimmt.
- Einige Gesellschafter befürchteten eine Entmachtung durch die neue staatliche Struktur.
Nachfolge: GDVG
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) sieht eine Modernisierung der gematik zu einer “modernen Digitalagentur” vor. Das BMG unter Ministerin Nina Warken (CDU) plant das GDVG (Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum) als Nachfolge. Der Referentenentwurf wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet. Das GDVG übernimmt Kernelemente des GDAG, angepasst an den neuen Koalitionsvertrag.
Technische Details
Das GDAG war primär ein Organisations- und Kompetenzgesetz, kein technisches Spezifikationsdokument. Es hätte keine neuen technischen Standards eingeführt, aber die Behördenstruktur geschaffen, die solche Standards schneller und verbindlicher durchsetzen kann.
Konkret hätte das GDAG:
- Die Gesellschafterstruktur der gematik GmbH aufgelöst
- Eine neue Behördenform mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen
- Die gematik als Zulassungsbehörde für TI-Komponenten formal im Verwaltungsrecht verankert
- Die Finanzierungsbasis breiter gestellt, statt ausschließlich auf GKV-Beiträge zu setzen
Verknüpfungen
- gematik (Zielorganisation des GDAG; soll modernisiert werden)
- GDVG (Nachfolgegesetz; übernimmt Kernziele des GDAG)
- DigiG (Vorgänger-Digitalisierungsgesetz aus 2024)
- BMG (federführendes Ministerium für den GDAG-Entwurf)
- Telematikinfrastruktur (Infrastruktur, deren Steuerung das GDAG neu geregelt hätte)