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VSDM 2 (Versichertenstammdatenmanagement 2) ist die erste TI-2.0-Anwendung der Telematikinfrastruktur und löst das kartenbasierte VSDM 1.0 ab. Die Versichertendaten werden nicht mehr von der eGK gelesen, sondern direkt bei der Krankenkasse abgerufen.
Erklärt für Einsteiger
Bisher musste der Arzt beim ersten Besuch eines Patienten die Gesundheitskarte in ein Lesegerät stecken, um zu prüfen, ob der Patient versichert ist. Mit VSDM 2 funktioniert das anders: Der Computer in der Praxis fragt direkt bei der Krankenkasse nach. So klappt das auch, wenn der Patient seine Karte vergessen hat, weil er zum Beispiel die Gesundheits-ID auf dem Smartphone nutzt. Außerdem ist der Abruf schneller und moderner abgesichert.
Überblick
VSDM 2 ist die erste produktive Anwendung der neuen TI-2.0-Architektur der gematik. Sie demonstriert, wie die Transformation von der hardwaregebundenen TI 1.x zu einem cloudbasierten, Zero-Trust-basierten System in der Praxis aussieht.
Das klassische VSDM 1.0 liest die Versichertenstammdaten (VSD) von der physischen eGK über einen Konnektor und ein Kartenterminal. Jede Praxis benötigt dafür Hardware vor Ort. VSDM 2 bricht dieses Modell auf: Der Fachdienst der Krankenkasse stellt die VSD direkt über das Internet bereit. Das Primärsystem der Einrichtung fragt die Daten über eine gesicherte Verbindung ab, ohne dass eine Karte im Terminal stecken muss.
Rollout-Zeitplan
30. Juni 2026: Parallelbetrieb beginnt. VSDM 2 geht produktiv, während VSDM 1.0 weiterläuft.
Februar 2027: Vollständiger Rollout von VSDM 2 abgeschlossen.
Mitte 2027: Abschaltung von VSDM 1.0 geplant.
Praxis-Tipp: Jetzt PVS-Update für VSDM 2 planen
Ab 30. Juni 2026 läuft VSDM 2 parallel zu VSDM 1.0. In Ihrer Praxis bedeutet das: Ihr PVS muss VSDM 2 unterstützen, bevor VSDM 1.0 Mitte 2027 abgeschaltet wird.
So gehen Sie vor:
Fragen Sie Ihren PVS-Hersteller jetzt: “Wann kommt das Update für VSDM 2?”
Planen Sie das Update außerhalb der Sprechstunde ein (Zeitaufwand: ca. 1-2 Stunden).
Prüfen Sie nach dem Update: Wird die Versichertenpflicht im PVS ohne Karte abgerufen?
Gute Nachricht für Hausbesuche und Telemedizin: Wenn ein Patient die Gesundheits-ID auf dem Smartphone nutzt, können Sie den Versicherungsnachweis auch ohne physische Karte erbringen. Das erleichtert Hausbesuche erheblich.
Typischer Fehler: Das PVS-Update eingespielt, aber das kartenterminale Stecken als Gewohnheit beibehalten. Testen Sie gezielt den VSDM-2-Abruf ohne eingelegte Karte.
Anbindungspflicht ab 30. Juni 2026
Ab dem 30. Juni 2026 müssen Primärsysteme (PVS, KIS, AVS) VSDM 2 unterstützen. Der Parallelbetrieb mit VSDM 1.0 gibt Einrichtungen Zeit für die Migration. PVS-Hersteller müssen rechtzeitig Software-Updates bereitstellen. Während des Parallelbetriebs können Einrichtungen zwischen VSDM 1.0 und VSDM 2 wechseln. Die vollständige Pflicht zur VSDM-2-Nutzung tritt mit der VSDM-1.0-Abschaltung Mitte 2027 in Kraft.
Frist-Warnung: VSDM-2-Anbindungspflicht und Abschaltung VSDM 1.0
Rechtsgrundlage: § 291 Abs. 2b SGB V i.V.m. § 291b SGB V; gematik-Rolloutplanung TI 2.0 (Fachportal gematik, Spezifikationsrelease VSDM2_25_3, 02.02.2026)
Fristen:
30. Juni 2026: Produktivstart VSDM 2. Primärsysteme (PVS, KIS, AVS) müssen VSDM-2-fähig sein oder ein terminiertes Herstellerupdate vorliegen haben.
Februar 2027: Vollständiger Rollout-Abschluss. Alle Leistungserbringer müssen VSDM 2 aktiv nutzen können.
Mitte 2027 (geplant): Abschaltung von VSDM 1.0. Einrichtungen ohne VSDM-2-fähiges Primärsystem können die gesetzlich vorgeschriebene Versichertenprüfung nach § 291 Abs. 2b SGB V nicht mehr erfüllen.
Handlungsbedarf: Leistungserbringer sind verpflichtet, bei ihrem PVS- oder KIS-Hersteller den Updatetermin für VSDM 2 zu erfragen und das Update vor dem 30. Juni 2026 einzuspielen. PVS-Hersteller benötigen eine gematik-Zulassung für VSDM 2; Einrichtungen sollten die Zulassung ihres Herstellers aktiv einfordern.
Bei Nichtbeachtung: Praxen und Einrichtungen, die die VSDM-Prüfpflicht nicht erfüllen, riskieren Honorarkürzungen von 2,5 Prozent gemäß der Sanktionssystematik nach § 291 Abs. 2b SGB V. Nach Abschaltung von VSDM 1.0 ist die vertragsärztliche Abrechnung ohne VSDM-2-fähiges Primärsystem nicht mehr möglich.
Technische Details
Architektur: Zero Trust und ZETA
VSDM 2 implementiert die Zero-Trust-Architektur der gematik, die auch als ZETA (Zero Trust Architecture) bezeichnet wird. Das Kernprinzip: Kein implizites Vertrauen aufgrund von Netzwerkposition. Jeder Zugriff wird unabhängig vom Standort geprüft.
Technische Bausteine:
mTLS (Mutual TLS): Das Primärsystem und der VSDM-2-Fachdienst authentisieren sich gegenseitig mit Zertifikaten. Kein einseitiger Vertrauensaufbau.
ZETA-Client im Primärsystem: Das PVS oder KIS enthält einen ZETA-Client, der die Verbindung zum Fachdienst absichert. Gematik hat die ZETA-Kernkomponenten als Open Source auf GitHub veröffentlicht (Dezember 2025).
Kein Konnektor erforderlich: VSDM 2 benötigt keinen Hardware-Konnektor. Der Zugang erfolgt direkt über das öffentliche Internet mit ZETA-Sicherung.
Identifizierung: eGK und Gesundheits-ID
VSDM 2 unterstützt zwei Authentifizierungswege für den Versicherten:
Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die eGK bleibt weiterhin nutzbar. Statt die Karte im Terminal zu lesen, wird die auf der Karte gespeicherte Versicherten-ID (KVNR) zur Abfrage beim Fachdienst verwendet.
Gesundheits-ID: Der Versicherte legitimiert sich per Smartphone-App. Dies ermöglicht den VSD-Abruf ohne physische Karte. Mobile Szenarien wie Hausbesuche oder Telemedizin werden damit erheblich vereinfacht.
Praxis-Tipp: Patienten ohne Karte korrekt aufnehmen
Mit VSDM 2 müssen Patienten die eGK nicht mehr physisch vorlegen, wenn sie eine Gesundheits-ID nutzen. Das ändert den Ablauf an der Anmeldung.
In Ihrer Praxis bedeutet das:
Schulen Sie Ihr Team: “Karte vergessen” ist mit VSDM 2 kein Problem mehr, wenn der Patient eine Gesundheits-ID-App auf dem Smartphone hat.
Fragen Sie beim Einschreiben: “Haben Sie Ihre Gesundheitskarte dabei oder nutzen Sie die Gesundheits-ID-App Ihrer Krankenkasse?”
Patienten ohne beides können Sie über VSDM 1.0 wie bisher aufnehmen, bis die Abschaltung Mitte 2027 erfolgt.
Häufiger Fehler: MFAs schicken Patienten ohne Karte nach Hause, obwohl der Versicherungsnachweis per App möglich wäre. Das kostet unnötig Zeit und frustriert Patienten.
PoPP-Integration
PoPP (Proof of Patient Presence) ist ein ergänzender Dienst, der kryptografisch nachweist, dass ein Versicherter tatsächlich beim Leistungserbringer anwesend ist. VSDM 2 und PoPP werden parallel eingeführt und sind aufeinander abgestimmt. PoPP löst die bisherige VSDM++-Logik ab und ist Voraussetzung für bestimmte Abrechnungsszenarien, die den physischen Patientenkontakt belegen müssen.
Frist-Warnung: PoPP-Pflicht für Abrechnungsszenarien
Rechtsgrundlage: § 291 Abs. 2b SGB V i.V.m. gematik-Festlegung PoPP (Rollout parallel zu VSDM 2, Fachportal gematik, Stand 2026); Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä), Anlage 4a
Frist: PoPP wird parallel zum VSDM-2-Produktivstart ab 30. Juni 2026 eingeführt. Für Abrechnungsszenarien, die den Nachweis des physischen Patientenkontakts erfordern (z.B. bestimmte Behandlungspauschalen), ist PoPP ab dem vollständigen Rollout Voraussetzung. Ohne PoPP-Token kann der Patientenkontakt in diesen Fällen nicht nachgewiesen werden.
Handlungsbedarf: Primärsystemhersteller müssen die PoPP-Integration bis zum VSDM-2-Produktivstart implementieren. Leistungserbringer prüfen, ob ihr PVS oder KIS den PoPP-Dienst unterstützt, bevor sie betroffene Abrechnungspositionen geltend machen.
Bei Nichtbeachtung: Abrechnungspositionen, die PoPP voraussetzen, können bei fehlender PoPP-Unterstützung im Primärsystem von der Krankenkasse beanstandet und als sachlich-rechnerische Berichtigung zurückgefordert werden.
Unterschiede zu VSDM 1.0
Merkmal
VSDM 1.0
VSDM 2
Datenquelle
eGK (physische Karte)
Fachdienst der Krankenkasse
Hardware
Konnektor + Kartenterminal
Kein Konnektor nötig
Authentisierung Versicherter
eGK-PIN-Eingabe (optional)
eGK oder Gesundheits-ID
Sicherheitsarchitektur
VPN-Perimeter
Zero Trust (ZETA, mTLS)
Mobilfähigkeit
Eingeschränkt
Vollständig (Hausbesuche, Telemedizin)
TI-Version
TI 1.x
TI 2.0
Klinik-Integration: VSDM 2 im KIS-Aufnahmeprozess
Aufnahme: Die VSDM-2-Abfrage löst den bisherigen eGK-Einzug am stationären Empfang ab. Im KIS wird der ADT-Prozess so konfiguriert, dass HL7-ADT^A01 (Aufnahme) den VSDM-2-Abruf triggert. Rückmeldung der aktuellen Versichertenstammdaten erfolgt über ADT^A08 (Stammdaten-Update).
KIS-Anbindung: Der gematik-Implementierungsleitfaden für VSDM 2 richtet sich explizit an KIS-Primärsystemhersteller. KIS-Systeme (Dedalus/Orbis, Nexus, iMedOne und Nachfolger von SAP IS-H) müssen einen ZETA-Client integrieren. Fragen Sie Ihren KIS-Hersteller jetzt nach dem geplanten Release-Termin für das VSDM-2-Update. Pflicht-Deadline: 30. Juni 2026.
Deployment: Der ZETA-Client läuft als Softwarekomponente ohne Hardware-Konnektor. Für Hochverfügbarkeit im 24/7-Betrieb: redundante Auslegung des ZETA-Clients einplanen (aktiv/passiv). Notaufnahme-Sonderfall: Bei Erstversorgung hat die Behandlung Vorrang. Die VSDM-2-Abfrage kann nachgeholt werden. VSDM 1.0 läuft als Fallback bis Mitte 2027 parallel.
Technischer Einstieg: VSDM 2 implementieren
Die VSDM-2-Spezifikation ist auf dem gematik Fachportal und GitHub verfügbar. Aktueller Release: VSDM2_25_3 (2. Februar 2026, 5 Dokumente). ZETA-Client-SDK als Open Source: github.com/gematik/zeta. Anforderungen an PVS-Hersteller: ZETA-Client-Integration, mTLS-Konfiguration, KVNR-basierte Abfrage beim VSDM-2-Fachdienst. Die gematik veranstaltet Informationsveranstaltungen für Primärsystemhersteller (Fachportal: Infoveranstaltung VSDM 2.0 mit Zero Trust und PoPP). Implementierungsleitfaden: gemspec.gematik.de.
Dev Quickstart: VSDM-2-Fachdienst abfragen
Der VSDM-2-Fachdienst exposes eine FHIR-REST-API. Das Primärsystem kommuniziert per mTLS mit dem ZETA-Guard-Endpoint. Der ZETA-Guard ergänzt intern die Header ZETA-User-Info, ZETA-PoPP-Token-Content und ZETA-Client-Data in Richtung Fachdienst. Das PVS sendet diese nicht selbst.